Urlaubsgast müssen Einreisebestimmungen überprüfen
Bevor Sie in den wohlverdienten Urlaub starten, sollten Sie sich unbedingt über die aktuellen Einreisebestimmungen des Ziellandes informieren. Viele Reisende vernachlässigen dies und riskieren damit, dass ihr Traumurlaub zu einem Albtraum wird. Versäumnisse bei der Einreise können zu erheblichen Schwierigkeiten führen, wie zum Beispiel der Zurückweisung an der Grenze oder gar einer strafrechtlichen Verfolgung. Deshalb ist es von großer Bedeutung, sich vor dem Abflug über die erforderlichen Dokumente, wie zum Beispiel das Visum, den Reisepass und die Krankenversicherung, zu informieren und sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind.
Urlaubsgast müssen Einreisebestimmungen überprüfen
Überprüfe Einreisebestimmungen vor der Reise!
Bevor Sie in den wohlverdienten Urlaub aufbrechen, sollten Sie sich unbedingt über die aktuellen Einreisebestimmungen informieren. Es ist nicht nur ratsam, sondern auch notwendig, um teure Überraschungen zu vermeiden.
Ein Beispiel dafür ist ein Fall, der vor dem Amtsgericht München verhandelt wurde. Eine Familie wollte im Sommer 2023 auf die Malediven fliegen, aber der siebenjährigen Sohn wurde am Flughafenschalter der Check-in verweigert, weil er nur einen verlängerten Kinderreisepass vorzeigen konnte. Für die Einreise wurde aber mittlerweile nur ein erstmalig ausgestellter Kinderreisepass akzeptiert.
Die Änderung galt seit Anfang jenes Jahres, aber die Familie hatte die Reise bereits 2022 gebucht. Die Familie musste einen neuen Kinderreisepass für den Sohn ausstellen lassen, neue Flüge und eine Hotelübernachtung am Abflugort buchen. Sie verlangte fast 4600 Euro Schadenersatz vom Reiseveranstalter, weil dieser sie nicht über die geänderten Einreisebestimmungen informiert habe.
Doch das Amtsgericht München wies die Klage zurück. Der Veranstalter habe vor Vertragsschluss über die Einreiseformalitäten informiert – und dabei sogar auch darauf hingewiesen, dass die Dokumente im Original vorliegen und nicht verlängert sein sollten. Es liegt demnach im Verantwortungsbereich des Reisenden, sich über aktuelle Regelungen schlau zu machen – gerade bei Fernreisen.
Informieren Sie sich selbstständig
Das Gericht stellte fest, dass nach seiner Auffassung nach Vertragsschluss keine weitergehende Pflicht des beklagten Veranstalters bestanden habe, über geänderte Einreisebestimmungen zu informieren. Es ist daher ratsam, sich kurzfristig vor Reisebeginn nochmals über die gültigen Einreisebestimmungen zu versichern.
Informationen über geltende Einreisebestimmungen weltweit liefern die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes, die in aller Regel sehr aktuell sind.
Urlaub auf hohen Kosten sitzen?
Überprüfen Sie also immer selbstständig und rechtzeitig die Einreisebestimmungen, um teure Überraschungen zu vermeiden. Es lohnt sich, sich über die aktuellen Regeln am Urlaubsort zu informieren, bevor Sie in den Urlaub aufbrechen.
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