Urlaubsverfügbarkeit: Die Regeln für Arbeitnehmer bei der Erreichbarkeit im Urlaub

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Urlaubsverfügbarkeit: Die Regeln für Arbeitnehmer bei der Erreichbarkeit im Urlaub

Immer wieder kommt es zu Unklarheiten, wenn es um die Erreichbarkeit im Urlaub geht. Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob sie während ihres Urlaubs erreichbar sein müssen und welche Regeln hierfür gelten. Die Antwort darauf ist nicht eindeutig, da es keine gesetzliche Regelung gibt, die die Urlaubsverfügbarkeit eindeutig definiert. Doch es gibt einige Richtlinien, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten sollten, um Missverständnisse zu vermeiden. In diesem Artikel werden wir die wichtigsten Regeln und Vorschriften für die Erreichbarkeit im Urlaub klären.

Urlaubsverfügbarkeit: Die Regeln für Arbeitnehmer bei der Erreichbarkeit im Urlaub

Die Sommerferien in Nordrhein-Westfalen haben begonnen – und damit für viele der langersehnte Urlaub des Jahres. Doch zwei Drittel der Berufstätigen, die einen Sommerurlaub geplant haben, scheinen dieses Szenario nur aus Filmen zu kennen. Sie wollen auch während des Urlaubs für ihre Vorgesetzten und Kollegen erreichbar bleiben. Das hat eine repräsentative Bitkom-Umfrage ergeben.

Urlaub ohne Erreichbarkeit: Ist das erlaubt?

Urlaub ohne Erreichbarkeit: Ist das erlaubt?

Nein, Arbeitnehmer sind nicht dazu verpflichtet, auf berufliche E-Mails oder Anrufe zu reagieren. Sie dürfen sie sogar ignorieren, ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen. Denn Urlaub soll der Erholung dienen – das besagt das Bundesurlaubsgesetz, sagt Jens Niehl, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Düsseldorf.

Warum möchten viele Menschen im Urlaub erreichbar sein?

Die meisten haben mit den Erwartungen anderer zu tun. Die Befragten konnten mehrere Antworten geben: Weit mehr als die Hälfte (59 Prozent) hat den Eindruck, ihre Vorgesetzten setzten voraus, dass sie sie auch im Urlaub kontaktieren könnten. Bei 51 Prozent der Befragten kommen auch noch die Kollegen ins Spiel, die zwischendurch Hilfe bräuchten oder Fragen hätten, und 46 Prozent gaben an, sie müssten für ihre Kunden erreichbar sein.

Müssen Beschäftigte im Urlaub erreichbar sein?

Nein, sie sind nicht dazu verpflichtet, auf berufliche E-Mails oder Anrufe zu reagieren. Sie dürfen sie sogar ignorieren, ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen. Er kann einfach das Diensthandy ausschalten, alle Leitungen kappen, bis der Urlaub vorbei ist, sagt Niehl.

Wer sich doch dazu entscheidet, auf Mallorca oder in der Toskana dienstliche Anweisungen zu befolgen, kann sich die Urlaubstage in Absprache mit den Vorgesetzten zurückholen. Zeigen die keine Einsicht, bleibt einem leider nur die Möglichkeit, vors Arbeitsgericht zu ziehen und den Fall zu beweisen, sagt Niehl.

Gibt es Ausnahmen, die einen Anruf vom Chef rechtfertigen?

Ja, aber nur, wenn ein Notfall eintritt. Ein Beispiel: Der Chef ruft im Urlaub an, weil man als Einziger ein Passwort kennt, das für den Arbeitsprozess unbedingt benötigt wird. Die Zeit muss dem Betroffenen aber vergütet werden. Personalengpässe zählen übrigens nicht als Begründung für einen Notfall.

Dürfen Arbeitgeber ihre Angestellten aus dem Urlaub holen?

Auch das ist nur in echten Notfällen gestattet. Nur, weil zu wenig Personal da ist oder Arbeit liegen bleibt, zählt das nicht als Grund, jemanden aus dem Urlaub zurückzuholen. Wenn allerdings das Betriebssystem abstürzt oder ein Wasserschaden auftritt, wäre es gerechtfertigt. Die Kosten für die Rückkehr aus dem Urlaub trägt der Arbeitgeber.

Heike Becker

Ich bin Heike, Journalistin bei Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Fokus auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Bei uns dreht sich alles um Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuelle Nachrichten. Meine Leidenschaft gilt dem Schreiben und der Berichterstattung über relevante Themen, die unsere Leserinnen und Leser interessieren. Mit fundierten Recherchen und einem kritischen Blick auf aktuelle Geschehnisse möchte ich dazu beitragen, dass unsere Leserschaft stets bestens informiert ist und sich eine fundierte Meinung bilden kann.

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