Urteile auf Bewährung nach Farbattacke auf das Brandenburger Tor
In einem aktuellen Gerichtsverfahren wurden Urteile auf Bewährung verhängt, nachdem eine Farbattacke auf das Brandenburger Tor stattgefunden hatte. Die Täter hatten das historische Wahrzeichen mit Farbe besprüht, was zu erheblichen Schäden führte. Die Richter entschieden, dass die Verurteilten sich während der Bewährungszeit an strenge Auflagen halten müssen, um eine erneute Straftat zu verhindern. Die Farbattacke löste in der Bevölkerung großes Entsetzen aus und rief eine Debatte über den Schutz von kulturellem Erbe hervor. Die Verhängung von Urteilen auf Bewährung soll als abschreckendes Beispiel dienen und verdeutlichen, dass solche Taten nicht toleriert werden.
Klimaaktivisten nach Farbattacke auf Brandenburger Tor zu Bewährungsstrafen verurteilt
Rund sieben Monate nach der Farbattacke auf das Brandenburger Tor sind drei Klimaaktivisten jeweils zu Bewährungsstrafen von acht Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach die Mitglieder der Klimagruppe Letzte Generation am Dienstag wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung schuldig. Es folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.
Die 22, 28 und 64 alten Angeklagten hatten zuvor gestanden, das Berliner Wahrzeichen am 17. September 2023 angesprüht zu haben. Angesichts der Klimakatastrophe habe es sich bei der Aktion um einen „angemessenen und notwendigen Protest“ gehandelt.
Gericht verurteilt Klimaaktivisten nach Farbattacke auf Brandenburger Tor zu Bewährungsstrafen
Das Gericht widersprach dieser Haltung. Es handele sich nicht um einen „geeigneten oder angemessenen Protest“. Die Klimademonstranten hätten in Kauf genommen, dass das Brandenburger Tor beschädigt wird. Bei seinem Urteil ging das Gericht von einem Schaden von etwa 110.000 Euro aus.
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