- Warnung vor Cannabis-Konsum bei Autofahren: Viersener Apotheken mahnen zu Vorsicht bei Medikamenten-Mix
- Warnung vor Cannabis-Konsum bei Autofahren: Viersener Apotheken mahnen zu Vorsicht bei Medikamenten-Mix
- Grenzwert für THC im Blut erhöht: Warnung vor Nebenwirkungen bei Cannabis-Konsum im Straßenverkehr
Warnung vor Cannabis-Konsum bei Autofahren: Viersener Apotheken mahnen zu Vorsicht bei Medikamenten-Mix
In der Stadt Viersen wird derzeit eine wichtige Warnung an alle Autofahrer ausgesprochen. Die örtlichen Apotheken weisen darauf hin, dass der Konsum von Cannabis in Kombination mit anderen Medikamenten zu gefährlichen Auswirkungen auf die Fahrtauglichkeit führen kann. Die Medikamenten-Mix kann die Reaktionen und die Konzentrationsfähigkeit von Fahrern beeinträchtigen, was zu verkehrsunfallen führen kann. Die Apotheker appellieren an alle Betroffenen, vorsichtig zu sein und sich vor dem Autofahren genau über die möglichen Wechselwirkungen ihrer Medikamente zu informieren.
Warnung vor Cannabis-Konsum bei Autofahren: Viersener Apotheken mahnen zu Vorsicht bei Medikamenten-Mix
In Apotheken im Kreis Viersen warnen die Experten vor den Gefahren des Cannabis-Konsums bei Autofahren. Insbesondere wenn Medikamente eingenommen werden, kann es zu gefährlichen Wechselwirkungen kommen.
Zu den Medikamenten, die sich mit Cannabis negativ vertragen, gehören Schlaf- und Beruhigungsmittel, Allergie-Tabletten, Hustenmedikamente und Schmerzmittel. Wenn sich Autofahrer noch Drogen konsumieren, steigt das Risiko für Unfälle dramatisch an. Deshalb sollten sich nicht nur chronisch Kranke, sondern auch alle, die Cannabis konsumieren, umfassend beraten lassen, um Wechselwirkungen mit eingenommenen Medikamenten zu vermeiden.
Grenzwert für THC im Blut erhöht: Warnung vor Nebenwirkungen bei Cannabis-Konsum im Straßenverkehr
In Deutschland gilt seit rund einem Monat ein höherer Grenzwert für den Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) im Blut: 3,5 Nanogramm pro Milliliter. Bei Alkohol kann die Grenze von 0,5 Promille relativ gut praktisch bemessen werden, bei Cannabis jedoch nicht, da THC in Muskeln und Fettgewebe abgelagert werden kann und sich ein Speicher anreichert.
Dieser Speicher kann noch Monate später wieder ins Blut gelangen, selbst wenn gerade nicht konsumiert wurde. Deshalb warnt die Expertenkommission vor den Gefahren des Cannabis-Konsums im Straßenverkehr. Auch Hausärzte kritisieren die geplante Apothekenreform.
„Auch unterhalb des gesetzlichen Grenzwertes von THC kann es zu Einschränkungen der Konzentration und Aufmerksamkeit sowie zu verlängerten Reaktions- und Entscheidungszeiten kommen“ – gerade wenn gleichzeitig bestimmte Arzneimittel eingenommen werden, warnt Glowig-Nellesen.
Für Alkohol gilt beim Konsum von Cannabis ein absolutes Verbot im Straßenverkehr. Verstöße können mit bis zu 1000 Euro Bußgeld und einem Fahrverbot für einen Monat bestraft werden. Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gilt während der zweijährigen Führerschein-Probezeit ein absolutes Cannabisverbot.
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