Was Vermieter und Mieter bei der Heizungszeit beachten sollten
Die Heizungszeit ist wieder da und mit ihr kommen viele Fragen und Aufgaben für Vermieter und Mieter. Viele Aspekte müssen beachtet werden, um sicherzustellen, dass die Heizung ordnungsgemäß funktioniert und die Kosten faire verteilt werden. Insbesondere bei der Vertragsgestaltung und der Kostenverteilung gibt es wichtige Punkte zu beachten. In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie als Vermieter oder Mieter bei der Heizungszeit wissen sollten, um Streitigkeiten zu vermeiden und eine faire Regelung zu finden.
Wichtig für Mieter und Vermieter: Regeln für die Heizungszeit
Der Herbst hat begonnen und die Temperaturen sinken. Viele Menschen denken nun daran, ihre Heizung anzuschalten. Doch bevor Sie dies tun, sollten Sie wissen, welche Regeln und Pflichten für Mieter und Vermieter gelten.
Heizen sparen und Rechte schützen: Tipps für Mieter und Vermieter
Überlegt, wie Sie beim Heizen sparen können? Die Bundesregierung gibt einige Tipps: Richtig lüften, auf die persönliche Wohlfühl-Temperatur achten und die Heizung nie komplett abdrehen.
Richtig lüften: Es reicht nicht, die Fenster den ganzen Tag in Kippstellung geöffnet zu lassen. Besser ist es, gegenüberliegende Fenster oder Türen zu öffnen und mindestens einmal am Tag für 10-15 Minuten zu lüften. Wenn es friert, reichen drei bis fünf Minuten.
Die richtige Temperatur: Wer sparen will, sollte wissen, dass ein Grad weniger bedeutet, dass man sechs Prozent weniger Energie verbraucht. Auch die Möbelstellung kann ein Argument sein. Wenn der Heizkörper beispielsweise hinter einer Couch liegt, geht zu wenig Wärme in den Raum.
Warum nicht die Heizung abschalten? Erstens, weil die Rohre im Winter einfrieren können, zweitens, weil Schimmel entstehen kann, und drittens wegen möglicher Einsparungen.
„Es ist nicht sinnvoll, die Heizung komplett auf- und abzudrehen. Wer stattdessen durchgehend gleichmäßig heizt, heizt wirtschaftlicher. Der Energiebedarf ist dann erheblich geringer“, erklärt die Bundesregierung.
Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern
Die Heizperiode beginnt am 1. Oktober und dauert bis zum 30. April des folgenden Jahres. Vermieter und Hausverwalter halten sich in der Regel an diesen Zeitraum.
Pflichten von Vermietern: Während der Heizperiode gehören eine funktionsfähige Heizung und Mindesttemperaturen zu den Punkten, die der Vermieter sicherstellen muss, damit man von einer gebrauchsfähigen Wohnung sprechen kann.
Temperatur: Vermieter sollten wissen, dass Mieter laut Rechtsprechung während der Heizperiode tagsüber einen Anspruch auf eine Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad in ihren Wohnungen haben. Nachts zwischen 0 und 6 Uhr sind in der Regel 18 Grad ausreichend.
Kürzung der Miete: Wenn die Heizung nicht richtig funktioniert oder komplett ausfällt, kann der Mieter die Miete kürzen. Um wie viel, ist nicht gesetzlich geregelt, aber auch hier gibt es Rechtsprechung.
Absenken der Heizung: Vermieter dürfen nachts die Heizung absenken, aber dafür ist ein einfacher Mehrheitsbeschluss der Eigentümer in einer Wohneigentumsgemeinschaft erforderlich.
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