Wer haftet für Falschparken von E-Scooter-Vermietungen?

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Wer haftet für Falschparken von E-Scooter-Vermietungen?

In deutschen Städten sind E-Scooter längst ein alltäglicher Anblick. Doch die Frage, wer haftet für Falschparken von E-Scooter-Vermietungen, bleibt immer noch unbeantwortet. Die Städte sind genervt von den wild abgestellten Fahrzeugen, die Nutzer sind verwirrt über die Regeln und die Vermieter weisen jede Verantwortung zurück. Doch wer ist letztendlich verantwortlich für die unordentlichen Parkplätze in den Innenstädten?

Wer haftet für Falschparken von EScooter-Vermietungen?

Falschparker von gemieteten E-Scootern müssen erst ermittelt werden

Falschparker von gemieteten E-Scootern müssen erst ermittelt werden. Doch oft geben die Vermieter nicht ausreichend Daten an die Behörden weiter, wenn diese ein Bußgeld eintreiben wollen. In so einem Fall müssen die Roller-Vermieter im Zweifel selbst zahlen.

Auf eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. (Az.: 297 OWi 812/23)

Gelsenkirchen verbietet als erste Stadt Deutschlands Leih-E-Scooter

Gelsenkirchen verbietet als erste Stadt Deutschlands Leih-E-Scooter

Gelsenkirchen verbietet als erste Stadt Deutschlands Leih-E-Scooter. Das Gericht hatte sich mit einem Fall beschäftigt, in dem ein Roller so auf dem Gehweg abgestellt war, dass er Fußgänger behinderte.

Die Bußgeldbehörde forderte von der Vermietungsfirma die Daten von Fahrer oder Fahrerin. Diese gab nur Vor- und Nachname, Mobilfunknummer und E-Mail-Adresse des Mieters weiter. Die Behörde konnte ohne Geburtsdatum und Wohnanschrift die Person aber nicht eindeutig ermitteln.

Vermieter haben Halterpflicht. Laut dem Beschluss des Amtsgerichts haben Vermieter von E-Scootern eine Halterpflicht im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und sind somit verantwortlich dafür, dass ihre Fahrzeuge ordnungsgemäß abgestellt werden.

Dazu gehört auch, die Personalien eines Mieters so an die Behörden weiterzugeben, dass diese den Fahrer ermitteln können.

Wichtig für Vermieter: Wenn ein Falschparker ermittelt werden muss, müssen die Vermieter die notwendigen Daten an die Behörden weitergeben. Wenn sie dies nicht tun, müssen sie im Zweifel selbst für die Bußgelder aufkommen.

Holger Peters

Ich bin Holger, Redakteur bei Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Schwerpunkt auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Meine Leidenschaft gilt der Berichterstattung über Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuellen Nachrichten. Durch meine fundierten Recherchen und mein Gespür für relevante Themen trage ich dazu bei, unseren Lesern stets aktuelle und informative Inhalte zu präsentieren. Mein Ziel ist es, die Vielfalt und Tiefe der deutschen Nachrichtenlandschaft abzubilden und unseren Lesern einen umfassenden Überblick über das Geschehen im Land zu bieten.

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