Zwei Frauen aus Leverkusen klagen vor Gericht über Tierhaltung
Zwei Frauen aus Leverkusen haben sich entschieden, vor dem Gericht gegen die Tierhaltung in ihrer Stadt zu klagen. Die beiden Klägerinnen, die langjährig in der Region leben, sind der Meinung, dass die Massentierhaltung in der Umgebung von Leverkusen nicht nur ein Ärgernis für die Anwohner ist, sondern auch gesundheitliche Risiken birgt. Sie fordern, dass die zuständigen Behörden endlich Maßnahmen ergreifen, um die Tierhaltungsbetriebe in der Region zu regulieren und die Umweltverschmutzung zu reduzieren. Die Frauen hoffen, dass ihr Vorstoß zu einer Verbesserung der Lebensqualität in Leverkusen führt.
Damenstreit um Hundefreundschaften: Klage gegen Ex-Gefährtin abgewiesen
Hundefreundschaften sind zerbrechlich, und das liegt meistens nicht an den Hunden selbst, sondern vielmehr an ihren Haltern. In seiner Rubrik „Entscheidung des Monats“ berichtet das Kölner Landgericht über einen Fall aus Leverkusen, der sogar im Gerichtssaal enden sollte.
Es geht um die Geschichte von „Atlas“ und „Flynn“ (Namen geändert) oder besser um deren beider Frauchen. Die scheinen sich wohl schon länger zu kennen. Das gemeinsame Hobby: Spaziergang mit dem Hund. So war es auch an jenem Schicksalstag, als sie mit ihren Vierbeinern „auf einem Weg in Leverkusen“ spazieren gingen, „der eine wechselnde Breite von maximal einem Meter hat, nicht gerade verläuft und auf beiden Seiten von Sträuchern und Bäumen gesäumt ist“.
Was dann folgte, war ein wildes Rennen der beiden nicht angeleinten Hunde. Flynn stürmte los, Atlas hinterher. Doch bald schon, die späteren Streitparteien sind uneins ob es 30 Sekunden oder eine Minute dauerte, bis die Wettläufer wieder zurückkehrten.
Dann passierte, was nicht passieren durfte: Atlas kam als erster zurück und rannte an den beiden Frauen, die auf dem schmalen Weg kurz hintereinander gingen, vorbei. Flynn folgte ihm dichtauf. Sein Frauchen sah ihn kommen und machte einen Schritt zur Seite. Der Hund sah die Hundefreundin an zweiter Stelle offenbar zu spät und prallte im vollen Lauf gegen deren linkes Bein. Diagnose: Tibiakopffraktur.
Für die verletzte Hundefreundin war damit die Jagd und auch der Spaß vorbei: Sie klagte gegen ihre Ex-Gefährtin und forderte ein „Schmerzensgeld nicht unter 5000 Euro sowie Ersatz für ihren Ausfall in der Haushaltsführung (sog. Haushaltsführungsschaden)“.
Das Landgericht wies die Klage ab und nahm sich Zeit für eine ausführliche Begründung. Im Kern klingt das so: „Zwar habe die Beklagte als Halterin des Hundes Flynn grundsätzlich für die sog. typische Tiergefahr einzustehen, die sich auch verwirkliche, wenn ein Hund einen Menschen umrenne. Jedoch müsse sich die Klägerin vorliegend die Tiergefahr ihres eigenen Hundes Atlas als auch ein eigenes Verschulden anrechnen lassen.“ Will sagen: Wer seinem Hund Jagd-Spiele ohne Leine erlaubt, muss sich nicht wundern, wenn es bei ihm selbst einschlägt.
Schreibe einen Kommentar