Korschenbroich: Wolfgang Göllner bleibt Schiedsmann für Liedberg und Glehn​

Korschenbroich: Wolfgang Göllner bleibt Schiedsmann für Liedberg und Glehn. Die Stadt Korschenbroich hat beschlossen, Wolfgang Göllner erneut als Schiedsmann für die Stadtteile Liedberg und Glehn zu ernennen. Göllner, der bereits seit mehreren Jahren in diesem Amt tätig ist, genießt einen hervorragenden Ruf in der Gemeinde. Seine langjährige Erfahrung und sein engagierter Einsatz für ein gerechtes Miteinander machen ihn zu einer geschätzten Person in der Region. Die Bürgerinnen und Bürger von Liedberg und Glehn können auch weiterhin auf die Kompetenz und Neutralität von Wolfgang Göllner als Schiedsmann vertrauen.

Wolfgang Göllner bleibt Schiedsmann für Liedberg und Glehn in Korschenbroich

Wolfgang Göllner bleibt Schiedsmann für Liedberg und Glehn in Korschenbroich

Wolfgang Göllner soll weiterhin Schiedsmann für den Schiedsbezirk 3, der die Orte Liedberg und Glehn im Korschenbroicher Stadtgebiet umfasst, sein. Einstimmig empfahlen die Mitglieder des Hauptausschusses bei ihrer Sitzung dem Stadtrat die Wiederwahl für eine weitere Amtszeit von fünf Jahren. Zuvor hatte Göllner bereits schriftlich erklärt, nach Ablauf der Wahlzeit für eine weitere Amtszeit zur Verfügung zu stehen. Zuletzt wurde die Amtszeit von Göllner im April 2019 für fünf Jahre verlängert und endet demnach im April 2024. Mit einer amtlichen Bekanntmachung im Februar hatte die Verwaltung unter Verweis auf die zu erfüllenden persönlichen Voraussetzungen und die Aufgaben einer Schiedsperson zu Bewerbungen für das Amt der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 3 aufgerufen. Allerdings waren keine Bewerbungen bis Ende Februar eingegangen, sodass Göllner einziger Anwärter blieb.

Als Schiedsmann ist Göllner im Rahmen eines Ehrenamtes für die außergerichtliche beziehungsweise vorgerichtliche Streitschlichtung zuständig. Das gilt etwa bei Strafsachen wie Hausfriedensbruch, Beleidigung mit ihren Unterformen wie üble Nachrede, Verleumdung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Ferner kann ein Schiedsmann oder eine Schiedsfrau angerufen werden bei Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung oder Bedrohung und Sachbeschädigung. Auch bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ist das Schiedswesen statt eines gerichtlichen Verfahrens empfohlen oder sogar erforderlich, etwa bei vermögensrechtlichen Ansprüchen auf Schadenersatz, Schmerzensgeld bis zu einem Wert von 600 Euro, Beachtung der Hausordnung oder Wahrung nachbarrechtlicher Belange.

Schiedsmann Wolfgang Göllner wohnt an der Von-Limburg-Straße 11 und ist erreichbar unter 02166 671530. Seine Stellvertreterin ist Schiedsfrau Esther Kniebaum-Nick, Gilleshütte 48, 02161 999052.

Heike Becker

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