Besucher des Rathauses Wermelskirchen sollen den Haupteingang nutzen.
Die Verwaltung der Stadt Wermelskirchen hat angekündigt, dass ab sofort alle Besucher des Rathauses den Haupteingang zu nutzen haben. Diese Maßnahme wurde ergriffen, um den öffentlichen Zugang zum Rathaus zu zentralisieren und die Sicherheit zu gewährleisten. Bürgerinnen und Bürger, die das Rathaus besuchen möchten, werden gebeten, dem neuen Regelwerk Folge zu leisten und den Haupteingang zu benutzen. Dieser Schritt dient auch dazu, den Ablauf im Rathaus zu optimieren und den Service für die Besucher zu verbessern. Die Verwaltung bittet um Verständnis für diese Änderung und dankt allen Besuchern für ihre Kooperation.
Besucher des Rathauses Wermelskirchen müssen den Haupteingang nutzen
Wer sich häufiger im Umfeld des Rathauses bewegt, sieht es immer wieder: Vom Rathaus-Parkplatz gehen Menschen die paar Stufen in Richtung Stadtverwaltungssitz herab und stehen am dortigen Gebäudezugang vor verschlossener Tür. Der Grund: Besucher sollen den Haupteingang, was der Zugang gegenüber der ehemaligen Polizeiwache ist, nutzen. Dort werden sie am Empfang entgegengenommen, Fragen beantwortet und der Weg gewiesen – sogar gegebenenfalls abgeholt. Das bedeutet natürlich auch: Wer auf dem zwischen Brückenweg und Telegrafenstraße gelegenen Parkplatz sein Fahrzeug abstellt und ins Rathaus möchte, muss ein Stück um das Gebäude herum laufen.
Neues Schild am Rathaus warnt vor falschem Eingang für Besucher
Darauf, dass der zum Parkplatz am Rathaus gelegene Eingang keinen Zugang bietet, verweist jetzt ein unlängst aufgestelltes Schild. Dieses ist allerdings aus Sicherheitsgründen (niemand soll sich den Kopf stoßen) nicht auf Augenhöhe, sondern höher positioniert, weshalb es allerdings nicht zwingend sofort in den Blick fällt. Zugang ins Rathausgebäude bietet der zum Parkplatz gerichtete Eingang nur „Dienstboten“ – nämlich denjenigen, die einen entsprechenden Sicherheits-Schlüssel (sogenannte Token) haben. Das sind zum Beispiel Verwaltungsmitarbeiter oder Mitglieder des Stadtrats.
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