Neues Namensrecht erlaubt Ehepaaren und Kindern künftig Doppelnamen. Die neueste Gesetzesänderung im Bereich des Namensrechts bringt eine bedeutende Veränderung für Ehepaare und ihre Kinder mit sich. Ab sofort ist es möglich, dass Ehepaare zukünftig Doppelnamen tragen dürfen. Diese Regelung gilt nicht nur für die Eltern, sondern auch für ihre Kinder, die somit die Möglichkeit haben, beide Nachnamen ihrer Eltern zu führen. Diese bedeutende Neuerung eröffnet neue Möglichkeiten und schafft eine flexiblere und modernere Namensgebung für Familien in Deutschland. Es wird erwartet, dass diese Regelung auf breite Zustimmung in der Bevölkerung treffen wird und zu einer positiven Veränderung in der Namenspraxis führen wird.
Neue Reform des Namensrechts ermöglicht Doppelnamen für Ehepaare und Kinder
Der Bundestag stimmte am Freitag in Berlin mit den Stimmen der Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP für eine Reform des Namensrechts, die es Ehepaaren und Kindern ermöglicht, Doppelnamen zu führen. Die AfD votierte dagegen.
Bundestag stimmt für mehr Entscheidungsfreiheit bei Namensänderungen und Doppelnamen
Die Reform des Namensrechts eröffnet Personen, die ihren Namen bei Heirat oder Adoption ändern, mehr Entscheidungsfreiheit. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) erklärte, dass Ehepaare durch einen gemeinsamen Doppelnamen ihre Verbundenheit ausdrücken können und Eltern ihren Kindern künftig einen Doppelnamen geben können, der sich aus ihren Familiennamen zusammensetzt.
Mehr Möglichkeiten beim Namensrecht – Mehrheit für geplante Reform
Die Reform ermöglicht auch Namensänderungen für Scheidungs- und Stiefkinder sowie die Anpassung von Nachnamen für volljährige Kinder. Darüber hinaus wird mehr Raum für ausländische Namensregelungen geschaffen. Das geltende Namensrecht wird als restriktiv angesehen und soll den Bedürfnissen von Familien besser gerecht werden.
Gemeinsame Doppelnamen
Eine Neuerung ist die Möglichkeit, einen gemeinsamen Doppelnamen zu führen, wobei ein Bindestrich zwar möglich, aber nicht vorgeschrieben ist. Die Reform tritt ab dem 1. Mai 2025 in Kraft und betrifft Namensänderungen im Zusammenhang mit Heirat, Scheidung, Geburt oder Adoption.
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