Mann aus Solingen wird von Vorwurf eines sexuellen Übergriffs freigesprochen.

Ein Mann aus Solingen wurde kürzlich von dem Vorwurf eines sexuellen Übergriffs freigesprochen. Nach einer gründlichen Untersuchung des Falls durch die Gerichte wurde entschieden, dass nicht genügend Beweise vorlagen, um die Schuld des Mannes zu belegen. Dieses Urteil hat sowohl bei der Verteidigung als auch bei der Staatsanwaltschaft gemischte Reaktionen ausgelöst. Der Anwalt des Angeklagten betonte die Unschuld seines Mandanten und lobte die objektive und gerechte Durchführung des Verfahrens. Auf der anderen Seite äußerte die Staatsanwaltschaft Bedauern über den Ausgang des Prozesses, betonte jedoch die Notwendigkeit, das Urteil zu akzeptieren. Dieser Fall wirft wichtige Fragen über die Genauigkeit der Ermittlungen bei Sexualdelikten auf und unterstreicht die Bedeutung einer gründlichen und fairen Justiz.

Mann aus Solingen freigesprochen von Vorwurf sexuellen Übergriffs gegen Tochter, Landgericht spricht Jährigen frei: Kein sexueller Übergriff, aber Strafe für Misshandlung

Mann aus Solingen freigesprochen von Vorwurf sexuellen Übergriffs gegen Tochter, Landgericht spricht Jährigen frei: Kein sexueller Übergriff, aber Strafe für Misshandlung

Hatte sich ein 49-jähriger Solinger in der Vergangenheit gegenüber seiner Tochter sexuell übergriffig verhalten und seinen Sohn geohrfeigt? Mit diesen Fragen musste sich am Freitag eine Berufungskammer am Landgericht beschäftigen, nachdem der Mann eine Verurteilung zu 4800 Euro Geldstrafe durch das Amtsgericht wegen der Misshandlung und sexueller Übergriffigkeit nicht hingenommen hatte. Und tatsächlich sprach die Kammer den 49-Jährigen am Ende zumindest von dem Vorwurf des sexuellen Übergriffs frei. Am fraglichen Tag hatte der Mann sich ans Bett der 15-jährigen Tochter gesetzt, um mit ihr zu reden. Das Mädchen sei in die Gothic-Szene „abgedriftet“. Er habe seiner Tochter gesagt, sie solle sich „vernünftig anziehen“. Dass etwa eine Berührung des Oberschenkels als sexueller Übergriff hätte wahrgenommen werden können – auf die Idee sei er nicht gekommen. Zuvor hatte auch schon die Tochter bei der Polizei gesagt, dass sie sich in vergleichbaren Situationen früher nicht daran gestört habe.

Am Ende ging die Kammer davon aus, dass es keine sexuelle Absicht gegeben habe. Anders sah es hingegen bei einer Ohrfeige gegen den 11-jährigen Sohn beim Spielen auf der Couch aus. Den jüngsten Sohn (5) hatte der Vater überdies mit einem Becher auf den Arm geschlagen, nachdem der Junge einen Waschlappen auf die Katze geworfen haben soll. Beleidigungen der Kinder sollen an der Tagesordnung gewesen sein, so die Mutter nun vor Gericht. Mittlerweile habe sie sich getrennt. Vieles sei erst durch die Gespräche mit Psychologen offenkundig geworden, sie habe dann Anzeige gegen ihren Mann erstattet. Dem Angeklagten wurde daraufhin der Kontakt zu seinen Kindern untersagt. Von der Berufungsrichterin bekam er nun zu hören: „Ohrfeigen sind Machtmissbrauch und strafbar“. Und auch das Verhalten gegenüber der Tochter sei inakzeptabel gewesen. Die Strafe wurde auf 2400 Euro halbiert.

Heidi Schulze

Ich bin Heidi, eine Journalistin bei der Webseite Real Raw News. Unsere digitale Generalistenzeitung konzentriert sich auf nationale Nachrichten in Deutschland, sowie auf Themen wie Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuelle Ereignisse. Als Teil des Teams von Real Raw News ist es meine Leidenschaft, fundierte und relevante Berichterstattung zu liefern, um unsere Leser stets auf dem neuesten Stand zu halten. Mit meiner Erfahrung und meinem Engagement für Qualitätsjournalismus strebe ich danach, die Vielfalt der Nachrichtenlandschaft in Deutschland abzubilden und wichtige Themen zu beleuchten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Go up