Korschenbroich: Verwaltung erklärt Bürgerbegehren gegen Flüchtlingsunterkunft für unzulässig​

Die Verwaltung von Korschenbroich hat das Bürgerbegehren gegen die Flüchtlingsunterkunft als unzulässig erklärt. Dies geht aus einer offiziellen Erklärung hervor, die heute veröffentlicht wurde. Laut der Verwaltung verstößt das Begehren gegen geltendes Recht und die bestehenden Regularien. Die Bürgerinitiative, die das Begehren initiiert hatte, zeigte sich enttäuscht über diese Entscheidung. Sie betonte jedoch, dass sie weiter für ihre Anliegen kämpfen werde. Die Diskussion über die Unterbringung von Flüchtlingen in der Gemeinde bleibt somit weiterhin aktuell und kontrovers.

Korschenbroich: Verwaltung weist Bürgerbegehren gegen Flüchtlingsunterkunft als unzulässig zurück

Korschenbroich: Verwaltung weist Bürgerbegehren gegen Flüchtlingsunterkunft als unzulässig zurück

Die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens, mit dem drei Initiatoren die geplante Zentrale Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge im Gewerbegebiet Am Püllenweg – postalische Adresse Fuggerstraße – verhindern wollen, ist Thema in der nächsten Ratssitzung. Wer sich die Unterlagen dazu online aufruft, weil er sich über den Beschlussvorschlag der Verwaltung zu dem eingereichten Bürgerbegehren vorab informieren will, sollte sich auf sprachlich schwere Kost einstellen. Denn die 31 Seiten, die dem Tagesordnungspunkt anhängen, sind voller Hinweise auf Urteile, Paragrafen und verwaltungsjuristische Begründungen. Damit belegt die Verwaltung ihren Vorschlag an die Politik, das Bürgerbegehren gegen die ZUE als unzulässig zu bewerten. Das sind die wesentlichen Argumente.

Dirk Werner

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