Rassismus in Duisburg: Polizeianwärter aufgrund von Äußerungen entlassen.
Die Stadt Duisburg steht im Mittelpunkt einer Kontroverse, nachdem ein Polizeianwärter aufgrund von rassistischen Äußerungen entlassen wurde. Die fraglichen Kommentare, die online geteilt wurden, sorgten für Empörung in der Gemeinschaft und führten zu einer internen Untersuchung. Die Polizei betonte, dass rassistisches Verhalten in keiner Form toleriert wird und die Disziplinarmassnahmen entsprechend streng ausfallen. Der Vorfall hat zu Diskussionen über die Ausbildung und die Sensibilisierung gegen Rassismus im Polizeidienst geführt. Die Behörden betonen die Wichtigkeit von Vielfalt, Gleichbehandlung und Respekt gegenüber allen Bürgern. Es wird erwartet, dass dieser Vorfall zu weiteren Massnahmen und Schulungen führen wird, um solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.
Polizeianwärter in Duisburg entlassen wegen rassistischer Äußerungen in Chatgruppen
Das Polizeipräsidium Duisburg lehnte aus Sicht des Verwaltungsgerichts Düsseldorf eine Übernahme des Anwärters in das Beamtenverhältnis auf Probe zu Recht ab. Es bestünden erhebliche Zweifel an der charakterlichen Eignung des Klägers für den Polizeidienst, hieß es zur Begründung. Der im Jahr 2000 geborene Kommissaranwärter wurde 2019 in den Polizeivollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen. Seinen Dienst absolvierte er beim Polizeipräsidium Duisburg. Dort wurde 2022 bekannt, dass der angehende Polizist in einer Chatgruppe Bilder zustimmend kommentierte, die pornografisch und ausländerfeindlich waren. In einer anderen Chatgruppe soll er zudem selbst mehrere Bilder verbreitet haben, wie die Ausbilder später erfahren haben sollen. Die Bilder sollen ausländerfeindlich gewesen sein und Gewalt gegenüber einem behinderten Kind befürwortet haben. Die Chatgruppen bestanden demnach aus Polizeibeamten.
Gericht bestätigt: Anwärter nicht für Polizeidienst geeignet aufgrund ausländerfeindlicher Kommentare
Daraufhin teilte das Polizeipräsidium dem Kommissaranwärter mit, dass er nicht in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen werde. Dagegen klagte der Kommissaranwärter im September 2022. Das Gericht bestätigte nun mit seinem Urteil vom Dienstag die Entscheidung des Dienstherrn. Dabei verwies das Gericht auf charakterliche Mängel des Kommissaranwärters. Gerade von Polizeibeamten werde erwartet, dass sie sich zu „zentralen Bestandteilen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ bekennen, erklärte das Gericht. Dazu gehörten etwa der Schutz der Menschenwürde und das Verbot, Menschen mit Behinderungen zu benachteiligen.
Mit diesen Anforderungen sei das Verhalten des Kommissaranwärters nicht vereinbar, teilte das Gericht weiter mit. Mit dem Verbreiten der Bilder habe der Anwärter eine „tiefgreifende Charakterschwäche“ gezeigt, die ihn für den Polizeidienst untauglich mache. Zudem stellte das Gericht fest, dass der Kläger nach wie vor versuche, seine Äußerungen zu „bagatellisieren“. Gegen das Urteil kann Berufung beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.
Schreibe einen Kommentar