Berlin: Lauterbach plant Erleichterung von Nierenspenden.
Der Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat angekündigt, Maßnahmen zur Erleichterung von Nierenspenden in Berlin zu planen. Die geplante Initiative zielt darauf ab, die Spendenbereitschaft zu erhöhen und den Prozess für potenzielle Spender zu vereinfachen. Lauterbach betonte die Bedeutung von Nierenspenden für die Gesundheit vieler Patienten und betonte, dass die geplante Erleichterung lebensrettend sein könnte. Die Maßnahmen sollen auch dazu beitragen, die Transplantationswartezeiten zu verkürzen und den Zugang zu Nierentransplantationen zu verbessern. Die Pläne von Lauterbach werden voraussichtlich in den kommenden Monaten weiter konkretisiert und umgesetzt.
Bundesgesundheitsminister plant Erleichterung für Nierenspenden in Berlin
Eine Organspende ist für viele Gesunde vor allem eine Frage für die Zeit nach dem Tod. Doch manche Organe wie Nieren können schon zu Lebzeiten entnommen werden und Schwerkranken ersehnte Rettung bringen. Ein prominenter Spender war der heutige Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, der seiner Frau Elke Büdenbender 2010 eine Niere gab. Doch dafür gelten bisher enge Vorgaben, und nicht immer sind Organe dann auch passend.
Neue gesetzliche Regeln für Nierenspenden sollen Spenderkreis erweitern
Für Nierenspenden sollen deshalb erweiterte gesetzliche Regeln kommen, wie ein Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums von Ressortchef Karl Lauterbach (SPD) vorsieht. Vor dem Hintergrund anhaltend niedriger Organspendezahlen bei Verstorbenen und langer Wartezeiten von bis zu acht Jahren auf eine Nierentransplantation sei eine Novellierung des Transplantationsgesetzes notwendig, heißt es in dem Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Karl Lauterbach (SPD) will Transplantationsgesetz für Nierenspenden novellieren
Zentrales Ziel ist es demnach, den Kreis der Spender und Empfänger zu erweitern. So meldeten sich im vergangenen Jahr mehr als 2600 Menschen auf der Warteliste an, 289 Patienten starben nach Angaben der Stiftung Eurotransplant noch während der Wartezeit. Für Nierenspenden zu Lebzeiten gelten derzeit enge Grenzen. Sie sind laut Gesetz nur zulässig an Verwandte ersten oder zweiten Grades, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Verlobte oder andere Personen, die Spendern in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen.
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