Das Europäische Parlament hat kürzlich mit Mehrheit für ein Gesetz zur europäischen Lieferkette gestimmt. Dieser Schritt markiert einen Meilenstein in den Bemühungen, die Transparenz und Verantwortlichkeit entlang der gesamten Lieferkette zu stärken. Das Gesetz sieht vor, dass Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in ihrer Lieferkette haftbar gemacht werden können. Diese neue Regelung könnte weitreichende Auswirkungen auf die Geschäftspraktiken multinationaler Unternehmen haben und dazu beitragen, Arbeiterrechte und Umweltschutz global zu verbessern. Die Abstimmung im Europäischen Parlament zeigt das wachsende Bewusstsein für die Notwendigkeit einer nachhaltigen und ethisch verantwortlichen Wirtschaftsweise und unterstreicht die Bedeutung von internationaler Zusammenarbeit in diesem Bereich.
EUParlament verabschiedet Gesetz zum Schutz der Menschenrechte in Lieferketten
Das EU-Parlament hat den Weg für ein europäisches Lieferkettengesetz zum Schutz der Menschenrechte freigemacht. Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte am Mittwoch in Straßburg für das Vorhaben, wie das Parlament bekannt gab. Ziel des Vorhabens ist unter anderem, dass Unternehmen künftig vor europäischen Gerichten zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverstößen in ihren Lieferketten profitieren.
EULieferkettengesetz passiert Mehrheit im Parlament trotz kontroverser Debatten in Deutschland
Das Gesetz hatte zuletzt auch für Streit in der Bundesregierung gesorgt. Verhandlungen über das Vorhaben waren von kontroversen Debatten auch in der deutschen Bundesregierung geprägt. Während Wirtschaftsvertreter und in der Bundesregierung die FDP vor einer zu großen Belastung von Unternehmen warnen, sehen Vertreterinnen und Vertreter von SPD und Grünen im EU-Lieferkettengesetz einen großen Gewinn für den Schutz von Menschenrechten. Die EU-Staaten müssen dem Vorhaben ebenfalls noch offiziell zustimmen, das gilt aber als Formsache.
Das Lieferkettengesetz soll nicht mehr für Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz gelten. Die Grenze wurde auf 1000 Beschäftigte und 450 Millionen Euro angehoben. In den ersten Jahren sind beide Schwellen sogar noch höher. Dennoch würde die neue Regelung in bestimmten Aspekten über das deutsche Lieferkettengesetz hinausgehen.
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