Ratingen: Bewährungsstrafe wegen gewerbsmäßiger Geldwäsche

Ein Gericht in Ratingen hat eine Bewährungsstrafe wegen gewerbsmäßiger Geldwäsche verhängt. Der Angeklagte wurde schuldig gesprochen, an einem komplexen Netzwerk beteiligt gewesen zu sein, das illegal erworbene Gelder in den legalen Finanzkreislauf eingeschleust hat. Die Richter betonten die ernste Natur der Straftat und die Bedeutung, das Finanzsystem vor kriminellen Machenschaften zu schützen. Der Verurteilte zeigte während des Prozesses Reue und erklärte, dass er sich von den kriminellen Aktivitäten distanziere. Trotzdem wurde eine Bewährungsstrafe verhängt, um ein Zeichen zu setzen und zu verdeutlichen, dass Geldwäsche nicht toleriert wird.

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Ratingen: Bewährungsstrafe für Geldwäsche in großangelegtem Einsatz gegen kriminelle Bande

Drinnen parkt eine schwarze Luxuskarosse. Vor dem geöffneten Tor einer Lagerhalle stehen vermummte Polizisten eines Sondereinsatzkommandos. Aufgenommen wurde das Foto im Oktober 2021 inmitten des Großeinsatzes gegen eine kriminelle Geldwäsche-Bande. Die Gewerbehalle war eines von zwei durchsuchten Gebäuden in Ratingen, insgesamt hatten die Ermittler 49 Objekte – unter anderem auch in Erkrath und Düsseldorf – unter die Lupe genommen. Zwei Haftbefehle waren damals sofort vollstreckt worden, drei Jahre später musste sich ein 43-Jähriger Wuppertaler vor dem dortigen Amtsgericht wegen des Vorwurfs der Geldwäsche verantworten.

Nun wurde der Türke zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, inmitten der Geldwäsche-Bande scheint der Angeklagte wohl eher „ein kleines Licht“ gewesen zu sein. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, im August 2021 von einem Mittäter in der Lagerhalle in Ratingen mindestens 475.000 Euro erhalten und an einen Kurier übergeben zu haben.

Verurteilung eines 43-Jährigen Türken zu Bewährungsstrafe wegen gewerbsmäßiger Geldwäsche in Ratingen

Verurteilung eines 43-Jährigen Türken zu Bewährungsstrafe wegen gewerbsmäßiger Geldwäsche in Ratingen

Das aus Straftaten stammende Bargeld soll am Folgetag in die Türkei transportiert worden sein. Als Entlohnung habe der Angeklagte ein Prozent der Summe erhalten, er soll gewerbsmäßig gehandelt haben. Das sogenannte Hawala-Banking dient dazu, mutmaßlich illegal erworbenes Vermögen am legalen Bankensystem vorbei in andere Staaten zu transferieren.

Die Finanzermittlungsgruppe des Landeskriminalamtes NRW (LKA) und des Zollfahndungsamtes Essen hatte monatelang gegen die Gruppierung ermittelt, die ab 2019 durch Kuriere auf dem Luft- und Landweg Bargeld, das aus den Straftaten stammte, in die Türkei nach Istanbul transportierte. Das Bargeld soll in Lagerhallen in Bochum und Ratingen angenommen, gezählt, verpackt und auf die Kuriere verteilt worden sein. Bei den Kurieren waren knapp 7 Millionen Euro Bargeld aufgefunden und sichergestellt worden.

Ein als Zeuge geladener LKA-Beamter wurde nun im Prozess gegen den 43-jährigen Angeklagten zu den Auswertungen der Überwachungsmaßnahmen befragt. Sowohl die Telefonate als auch die Gespräche in der Lagerhalle in Ratingen waren im Vorfeld der Razzia abgehört worden.

Uwe Köhler

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