Die Anklage hat lebenslange Haft für Ibrahim A. gefordert, der wegen einer Messerattacke in Brokstedt angeklagt ist. Der Vorfall hat die Gemeinde tief erschüttert und die Sicherheit der Bürger in Frage gestellt. Ibrahim A. wird vorgeworfen, gewaltsam und ungehört gehandelt zu haben, was zu schweren Verletzungen bei seinem Opfer führte. Die Anklage betont die Schwere der Tat und fordert ein strenges Urteil, um ein Zeichen gegen Gewaltverbrechen zu setzen. Die Lokalbehörden und die Bevölkerung von Brokstedt erwarten Gerechtigkeit und eine angemessene Bestrafung für den Täter, um das Vertrauen in die Rechtssystem wiederherzustellen.
Anklage fordert lebenslange Haft für Ibrahim A wegen Messerattacke in Brokstedt
Die Anklagevertreterin Janina Seyfert forderte vor dem Landgericht in Itzehoe eine lebenslange Haftstrafe für den 34-jährigen Ibrahim A. wegen des zweifachen Mordes und vierfachen versuchten Mordes. Der Beschuldigte habe am 25. Januar letzten Jahres eine Jugendliche und einen Jugendlichen im Alter von 17 und 19 Jahren getötet, sowie mehrere Menschen lebensgefährlich verletzt.
Plädoyer vor Gericht: Ibrahim A schuldig des Mordes an zwei Jugendlichen
Die Verteidigung des Beschuldigten plädierte auf Schuldunfähigkeit aufgrund einer psychotischen Störung und forderte einen formalen Freispruch mit Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung. Der Anwalt Björn Seelbach betonte, dass sein Mandant zwar die Tat begangen habe, aber nicht dafür verantwortlich sei. Das Urteil wird am 15. Mai verkündet.
Die Staatsanwältin betonte, dass Ibrahim A. die Tat aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch begangen habe, um Menschen in einer Zugfahrt zu töten. Sie forderte lebenslange Haft für die Morde und betonte, dass A. zwei junge Menschenleben vernichtet habe und vier weitere Menschen töten wollte.
Der vom Gericht bestellte psychiatrische Gutachter verneinte Anzeichen für eine verminderte Schuldfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung. Die Nebenkläger schlossen sich dem Plädoyer der Anklage an. Der Beschuldigte habe aus Frustration gehandelt, so die Anwältin der Eltern der 17-jährigen Opfer.
Nach Darstellung seines Verteidigers handelte Ibrahim A. im Wahn und nahm wahngesteuerte gezielte Angriffe auf vermeintliche Aggressoren wahr. Sollte das Gericht die Schuldfähigkeit feststellen, wäre von Totschlag und Körperverletzung auszugehen, nicht jedoch von Mord.
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