Gerichtsentscheid in AFD-Prozess: Strafricht bestätigt Vorwurf von AfD als Verdachtsfall
Das Landgericht hat in dem Prozess gegen die AfD einen wichtigen Gerichtsentscheid gefällt. Laut einem Urteil wird die Alternative für Deutschland (AfD) als Verdachtsfall behandelt. Damit bestätigt das Gericht den Vorwurf, dass die Partei verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt. Dieser Strafricht bedeutet einen schweren Rückschlag für die rechte Partei. Die Frage nach der Verfassungskonformität der AfD wird damit erneut aufgeworfen. In den kommenden Wochen und Monaten wird sich zeigen, welche Folgen dieser Gerichtsentscheid für die AfD und die deutsche Politik haben wird.
Gerichtsentscheid bestätigt: AfD als Verdachtsfall eingestuft
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD nach einem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Das Gericht hat am Montag in Münster ein Urteil aus der Vorinstanz bestätigt.
Das bedeutet, dass der Verfassungsschutz auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei einsetzen darf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OVG ließ zwar keine Revision zu. Die AfD kann aber einen Antrag auf Zulassung am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stellen (Az: 5 A 1216/22, 5 A 1217/22 und 5 A 1218/22).
Die AfD hatte sich in dem Berufungsverfahren dagegen gewehrt, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei, den mittlerweile aufgelösten AfD-„Flügel“ und die Jugendorganisation Junge Alternative als extremistischen Verdachtsfall führt. Beim Flügel geht es zusätzlich um die Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung.
In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln den Verfassungsschützern recht gegeben: Die Richter sahen ausreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD. Die Auffassung teilt das OVG laut dem am Montag verkündeten Urteil.
Die Klagen richteten sich gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz. Weil das Bundesamt seinen Sitz in Köln hat, sind die Gerichte in NRW zuständig.
Dieser Beschluss bestätigt die Einstufung der AfD als Verdachtsfall und ermöglicht dem Verfassungsschutz, die Partei weiterhin zu beobachten. Die AfD kann jedoch noch gegen das Urteil vorgehen und einen Antrag auf Zulassung am Bundesverwaltungsgericht stellen.
Schreibe einen Kommentar