Im Kreis Viersen hat ein Anhänger der terroristischen Organisation IS einen Eilantrag gegen seine Ausweisung gestellt. Der Mann, der im Verdacht steht, Verbindungen zum Islamischen Staat zu haben, wollte damit erreichen, dass seine Abschiebung vorerst gestoppt wird. Doch der Eilantrag blieb weitgehend erfolglos. Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag ab und bestätigte damit die Entscheidung der Ausländerbehörde, den Mann aus Deutschland auszuweisen. Damit bleibt die Ausweisung des IS-Anhängers weiterhin in Kraft.
Kreis Viersen lehnt Eilantrag von IS-Anhänger ab
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Ausweisung des ehemaligen Deutschland-Chefs der Terrorgruppe Islamischer Staat (IS) rechtmäßig ist. Der wegen Terrorunterstützung verurteilte Abu Walaa soll ausgewiesen werden.
Walaa, der bis zu seiner Festnahme 2016 in Tönisvorst lebte und aktuell seine Haftstrafe verbüßt, wehrt sich juristisch gegen die Ordnungsverfügung des Kreises Viersen. Seinen Eilantrag gegen die Verfügung lehnte das Verwaltungsgericht weitgehend ab.
Rechtmäßige Ausweisung eines ehemaligen Deutschland-Chefs der Terrorgruppe IS
Die Ausweisung des ehemaligen Deutschland-Chefs der Terrorgruppe IS ist rechtmäßig, ebenso wie seine Verpflichtung, sich nach der Haftentlassung ausschließlich in einer bestimmten Stadt aufzuhalten und sich täglich bei der Polizei zu melden.
Regulär ist Walaa noch bis 2027 in Haft. Auch die Verfügung der Ausländerbehörde, ihm die Nutzung von (Mobil-)Telefonen und sonstigen elektronischen Kommunikationsmitteln zu untersagen, begegnet keinen rechtlichen Bedenken.
Das Ziel ist, einen Rückfall in die islamistisch-salafistische Szene zu erschweren.
Das Oberlandesgericht Celle hatte den gebürtigen Iraker 2021 zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Nach Überzeugung der Richter hatte der Hassprediger und sein Netzwerk junge Leute vor allem im Ruhrgebiet und in Niedersachsen radikalisiert und in die IS-Kampfgebiete geschickt.
Nach Einschätzung des Verwaltungsgerichts ist Walaa weiterhin gefährlich: Die Kammer hat zur Begründung ausgeführt, dass zwingende Gründe der nationalen Sicherheit vorliegen, die die Ausweisung des Antragstellers rechtfertigen, teilte das Verwaltungsgericht mit.
Die Staatsanwaltschaft hat sich noch nicht damit einverstanden erklärt, die gegen ihn verhängte zehneinhalbjährige Freiheitsstrafe nicht weiter zu vollstrecken. Zudem hat er einen weiteren Asylantrag gestellt, weil er im Irak die Todesstrafe befürchte.
Eine diplomatische Zusicherung des Iraks soll eingeholt werden, die die Vollstreckung der Todesstrafe ausschließt. Eine Abschiebung komme nur in Betracht, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Asylantrag ablehne und das Verwaltungsgericht einen dann möglicherweise dagegen gerichteten Eilantrag ablehne.
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