Das Bistum Aachen steht vor einem wichtigen Meilenstein in der Aufarbeitung von Missbrauchsfällen. Ein Gericht hat kürzlich einen entscheidenden Schritt in Richtung einer Versöhnung zwischen den Opfern von Missbrauch und der Kirche getan. Durch einen Vergleich zwischen den Beteiligten konnten wichtige Einigungen erzielt werden, die Entschädigung und Entschuldigung für die Opfer beinhalten. Dieser Schritt markiert einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Aufarbeitung der dunklen Vergangenheit des Bistums Aachen.
Das Bistum Aachen: Ein Gericht lehrt Opfern von Missbrauch einen Vergleich vor
Einigungen zwischen Opfern und Kirche über Entschädigung und Entschuldigung
Ein bedeutender Schritt auf dem Weg zur Wiedergutmachung: Das Landgericht Aachen hat in einem Schmerzensgeldprozess gegen das katholische Bistum Aachen eine sechsstellige Vergleichszahlung an einen Missbrauchsbetroffenen angeregt.
Der Kläger, der über Jahre von zwei Priestern sexuell misshandelt und vergewaltigt worden war, forderte von der katholischen Diözese 680.000 Euro Schmerzensgeld. Nach Abwägung schlug der Vorsitzende Richter Uwe Meiendresch eine Entschädigung von 190.000 Euro vor.
Die Kirche hatte dem Betroffenen in ihrem freiwilligen System nur 80.000 Euro in Anerkennung des Leids gezahlt, zuzüglich 7.500 Euro Psychotherapiekosten. Der Richter bezog sich bei seinem Vorschlag auf das wegweisende Urteil des Landgerichts Köln aus dem vergangenen Jahr.
Das Gericht wies darauf hin, dass die Klärung der Verjährungsfrage lange Zeit in Anspruch nehmen könne. Es stelle sich die Frage, ob eine Institution wie die Kirche mit hohen Moralansprüchen Verjährung beanspruchen könne.
Ziel sei es, Rechtsfrieden herzustellen. Das Gericht machte deutlich, dass ein Vergleich für beide Seiten vorteilhaft sei. Das Bistum Aachen hatte in dem Fall Verjährung geltend gemacht. Ziel ist aber nicht, das Verfahren auf diese Weise zu beenden. Vielmehr strebt das Bistum ein gerichtliches Mediationsverfahren an.
Richter Meiendresch machte deutlich, dass er dies nicht für zielführend halte. Der Kläger und die Beklagte haben nun Zeit, sich bis zum 11. Juni zu dem Vorschlag zu äußern.
Zu beachten ist laut Gericht, dass nach der Annahme dieser Abfindungsregelung kein weiterer Rechtsweg beschritten werden könne.
Schreibe einen Kommentar