- Handys, Staubsauger und Co.: Was steht für Verbraucher auf Reparatur-Recht?
- Handys, Staubsauger und Co: Was steht für Verbraucher auf ReparaturRecht?
- EUErlass: Neues Recht auf Reparatur für Handys und Geräte
- ReparaturRevolution: EU-Staaten verpflichten Hersteller zu Reparatur
- Handys statt Wegwerfprodukte: EU-Recht auf Reparatur soll Elektroschrott reduzieren
Handys, Staubsauger und Co.: Was steht für Verbraucher auf Reparatur-Recht?
Als Verbraucher kennen wir das Problem: Der Handy-Akku hält nicht mehr lange, der Staubsauger saugt nicht mehr richtig und der Laptop läuft nicht mehr schnell. Doch statt diese Geräte zu ersetzen, gibt es bald ein Reparatur-Recht, das Verbrauchern die Möglichkeit gibt, ihre defekten Geräte kostengünstig und umweltfreundlich zu reparieren. Doch was bedeutet dies für den Verbraucher? Welche Rechte gibt es und wie können sie genutzt werden? In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie über das neue Reparatur-Recht wissen müssen.
Handys, Staubsauger und Co: Was steht für Verbraucher auf ReparaturRecht?
Das EU-Parlament hat grünes Licht für das lange erwartete Recht auf Reparatur gegeben. Es sieht vor, dass Kunden bestimmte Gegenstände wie Handys oder Staubsauger künftig deutlich leichter reparieren lassen können als bisher.
EUErlass: Neues Recht auf Reparatur für Handys und Geräte
Das neue Recht auf Reparatur soll verhindern, dass sich Verbraucher schon bei kleinen Defekten für ein neues Gerät entscheiden. Stattdessen sollen sie die Möglichkeit haben, ihre Geräte reparieren zu lassen.
ReparaturRevolution: EU-Staaten verpflichten Hersteller zu Reparatur
Alle Details zu der geplanten Regelung im Überblick: Die EU-Kommission schätzt, dass mit den neuen Regeln innerhalb von 15 Jahren 18,5 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen eingespart werden und drei Millionen Tonnen weniger Abfall anfallen dürften.
Handys statt Wegwerfprodukte: EU-Recht auf Reparatur soll Elektroschrott reduzieren
Bisher werden laut Angaben des EU-Parlamentes nur 20 Prozent aller Telefone und Computer repariert. Dadurch entstehen jährlich 35 Millionen Tonnen Müll in der EU, weil Produkte weggeworfen und durch neue ersetzt werden.
Ein wichtiger Schritt in Richtung Nachhaltigkeit: Mit dem neuen Recht auf Reparatur soll Elektroschrott reduziert werden. Ziel ist, dass sich Verbraucher bei ihrem alten Gerät für eine Reparatur entscheiden und nicht gleich ein neues kaufen.
Was gilt nach Ablauf der Garantie? Laut Europäischem Parlament müssen Hersteller ihre Produkte auch nach der gesetzlichen Gewährleistungszeit zu angemessenen Preisen und innerhalb angemessener Zeiträume reparieren.
An wen müssen sich Verbraucher bei einer Reparatur wenden? Grundsätzlich ist der Hersteller verantwortlich, auch wenn Verbraucher das defekte Gerät bei einem Händler gekauft haben. In speziellen Fällen, etwa wenn das Herstellerunternehmen nicht mehr existiert, kann auch der Händler in die Pflicht genommen werden.
Was sagen Verbraucherschützer zu den neuen Regeln? Die Verbraucherzentrale NRW zeigt sich erfreut darüber, dass Reparatur einen höheren Stellenwert genießen soll.
Wie schauen Händler auf die Richtlinie? Grundsätzlich begrüßen wir das Gesetz, denn es könnte sich positiv auf ein Bewusstsein der Kunden für den nachhaltigen Konsum auswirken, teilt eine Sprecherin von Mediamarkt und Saturn mit.
Gibt es überhaupt genug Werkstätte und Reparateure? Hier könnte es zumindest vorübergehend eng werden. Wir können heute schon nicht alles reparieren, was möglich wäre, weil uns die entsprechenden Leute fehlen, sagt Dvořák von Euronics.
Wann tritt das Recht auf Reparatur in Kraft? Nach der Entscheidung des EU-Parlaments müssen nun noch die EU-Staaten zustimmen. In der Regel ist das aber Formsache, da Unterhändler der EU-Staaten an der Aushandlung der neuen Regelung beteiligt waren.
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