Die Entscheidung im Mordfall Lea aus Dinslaken: Eltern beantragen Revision des Urteils (Nota: La traducción es literal, pero en alemán se podría expr

In einem aufsehenerregenden Mordfall sorgt die jüngste Entwicklung für neue Fragen und Spekulationen. Die Eltern des Opfers Lea aus Dinslaken haben einen Antrag auf Urteilsrevision des ergangenen Urteils gestellt. Die Entscheidung, die das Schicksal des Angeklagten entscheidend beeinflussen könnte, wirft neue Fragen auf. Wird das Urteil revidiert oder bleibt es bestehen? Die Öffentlichkeit bleibt gespannt, während die Justizbehörden die Antragstellung prüfen. Ein langer und aufreibender Prozess könnte bevorstehen.

Index

Revision des Urteils im Mordfall Lea: Eltern beantragen Revision des Verdikts

Seit Mittwoch vergangener Woche (16. Mai) gibt es ein Urteil im Prozess um den Mord an der dreijährigen Lea aus Dinslaken. Doch rechtskräftig ist das Urteil einstweilen nicht. „Verachtenswerter als die Mordfälle, die wir hier sonst verhandeln“

Wie eine Sprecherin des Landgerichts Duisburg auf Anfrage erklärte, haben die Verteidiger beider Angeklagten Revision beantragt. Das Verfahren wird nun vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe auf seine Rechtmäßigkeit überprüft, ohne dass eine neuerliche Beweisaufnahme stattfindet.

Das Urteil im Mordfall Lea

Das Urteil im Mordfall Lea

Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Duisburg hatte die Angeklagten Maya und Sascha W., die Eltern des Mädchens, wegen Mordes an ihrer eigenen Tochter zu jeweils lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Eltern den Tod des dreijährigen Mädchens bei seinen unmenschlichen Erziehungsmaßnehmen zumindest billigend in Kauf genommen haben.

Das Opfer, die dreijährige Lea, war tagelang im Keller eines Mehrfamilienhauses in Dinslaken eingesperrt, bevor es – mit Klebeband an einen Stuhl gefesselt und zeitweise geknebelt – an Erbrochenem erstickte. Die Leiche war später vom Vater im Rhein-Herne-Kanal bei Oberhausen versenkt worden.

Die Strafe

Die Strafe

Das Gericht stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Die Verteidiger beider Angeklagten hatten in ihren Plädoyers die Tötungsabsicht ihrer Mandanten bestritten. Sollte das Urteil bestand haben, werden die Eltern auch nach 15 Jahren nicht aus der Haft entlassen.

Die Revision vor dem Bundesgerichtshof dauert durchschnittlich zwischen sechs Monaten und zwei Jahren. Die Eltern hoffen auf eineRevision des Urteils, um ihre Unschuld zu beweisen.

Die Eltern beantragen Revision

Die Verteidiger beider Angeklagten haben Revision beantragt, um das Urteil zu überprüfen. Das Verfahren wird nun vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe auf seine Rechtmäßigkeit überprüft.

Die Eltern hoffen auf eine positive Entscheidung, um ihre Unschuld zu beweisen und ihre Freiheit zurückzuerlangen.

Heike Becker

Ich bin Heike, Journalistin bei Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Fokus auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Bei uns dreht sich alles um Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuelle Nachrichten. Meine Leidenschaft gilt dem Schreiben und der Berichterstattung über relevante Themen, die unsere Leserinnen und Leser interessieren. Mit fundierten Recherchen und einem kritischen Blick auf aktuelle Geschehnisse möchte ich dazu beitragen, dass unsere Leserschaft stets bestens informiert ist und sich eine fundierte Meinung bilden kann.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Go up