Kaarst: Schul-Ausschuss beschließt neue Satzung für Elternbeiträge in OGS
Der Schul-Ausschuss der Stadt Kaarst hat in seiner letzten Sitzung eine neue Satzung für die Elternbeiträge in den Offenen Ganztagsschulen (OGS) beschlossen. Diese Entscheidung markiert einen wichtigen Meilenstein für die Stadt Kaarst, um die finanzielle Last der Eltern zu reduzieren. Durch die neue Satzung sollen die Elternbeiträge für die OGS künftig gerechter und transparenter gestaltet werden. Die Stadt Kaarst reagiert damit auf die Forderungen der Eltern, die eine Anpassung der Elternbeiträge an die tatsächlichen Kosten der OGS gefordert haben.
Neue Satzung für Elternbeiträge im Offenen Ganztag in Kaarst
Viele Eltern von Kindern, die im Offenen Ganztag betreut werden oder ab August das Angebot in einer der sechs Grundschulen wahrnehmen, erhalten in den kommenden Tagen Post von der Verwaltung. Darin werden sie über die neue Beitragsregelung informiert, die am Donnerstag im Schulausschuss beschlossen wurde und nur noch die Hürde Stadtrat nehmen muss.
Die neue Satzung bringt eine veränderte Beitragsregelung mit sich, die Eltern oder Erziehungsberechtigten die Möglichkeit gibt, binnen vier Wochen von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Dieser Schritt ist notwendig, um die Eltern über die neuen Regeln zu informieren und ihnen die Möglichkeit zu geben, sich an die neuen Bedingungen anzupassen.
Der Vorschlag zur Geschwisterkindregelung hat jedoch bei vielen Eltern in Kaarst für Erzürnung gesorgt. Eine Online-Petition gegen den Vorschlag wurde gestartet, um gegen die neue Regelung zu protestieren.
Die Verwaltung appelliert an alle Eltern, die neue Satzung sorgfältig zu lesen und sich an die neuen Regeln anzupassen. Die neue Beitragsregelung soll sicherstellen, dass die Elternbeiträge im Offenen Ganztag fair und transparent berechnet werden.
Weitere Informationen zu der neuen Satzung und der Beitragsregelung werden in den kommenden Tagen auf der Homepage der Stadt Kaarst veröffentlicht.
Für Fragen und Anregungen stehen die Mitarbeiter der Verwaltung gerne zur Verfügung.
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