Die Bayerischen Verkehrsbetriebe möchten ihre Kunden daran erinnern, dass Jobtickets und Deutschlandtickets nur in Verbindung mit dem Original-Dokument gültig sind. Dies ist eine wichtige Voraussetzung, um von der kostenlosen Fahrt profitieren zu können. Die Verkehrsbetriebe weisen darauf hin, dass Fälschungen oder Kopien von Jobtickets und Deutschlandtickets nicht akzeptiert werden. Die Fahrgäste sollten sich daher unbedingt vergewissern, dass sie das Original-Dokument bei sich tragen, um Probleme bei der Fahrkartenkontrolle zu vermeiden. Durch die Einhaltung dieser wichtigen Konditionen kann man sicherstellen, dass die Fahrt mit dem öffentlichen Nahverkehr reibungslos und kostenlos erfolgt.
Jobtickets und Deutschlandtickets gelten nur mit Originaldokument
In Leverkusen gibt es eine wichtige Erinnerung an die Fahrgäste: Jobtickets und Deutschlandtickets sind nur gültig, wenn sie zusammen mit einem gültigen Lichtbildausweis vorgelegt werden. Dieser Hinweis ist wichtig, da viele Fahrgäste ihr Ticket digital auf dem Smartphone gespeichert haben.
Kontrolleure fordern Originaldokument von Fahrgästen
Ein Beispiel dafür ist die Geschichte einer Leverkusenerin, die mit der Buslinie SB 24 unterwegs war. Als die Kontrolleure kamen, verlangten sie zusätzlich zum digitalen Jobticket einen analogen Lichtbildausweis zum Zwecke der eindeutigen Identifikation. Die Leverkusenerin hatte nur ein gut lesbares Foto desselben auf dem Smartphone dabei, was jedoch von den Kontrolleuren nicht akzeptiert wurde. Als Folge erhielt sie eine Geldbuße von 60 Euro, die sich auf sieben Euro reduziert, wenn sie höchstpersönlich mitsamt Lichtbildausweis bei der Wupsi vorstellig wird.
Digitale Welt vs. analoge Dokumente
Die Frage bleibt, warum ein Smartphone nicht als ausreichender Nachweis für die Identität des Fahrgastes akzeptiert wird. In der Schweiz ist es seit Jahren Standard, dass ein gut lesbares digitales Foto eines Ausweises zur Identifikation akzeptiert wird. Doch in Leverkusen bleibt es bei der Forderung nach einem analogen Lichtbildausweis.
Fehlende Technik und Kontrollen
Die Wupsi-Sprecherin Kristin Menzel erklärt, dass die Kontrolleure nach den aktuell gültigen Beförderungsbedingungen NRW und den VRS-Tarifbestimmungen prüfen. Die Infos sind auf der Seite der Wupsi zu finden. Ein Lichtbildausweis kann etwa ein Personalausweis, ein Reisepass, ein EU-Führerschein, ein Schwerbehindertenausweis, ein Aufenthaltstitel und eine -gestattung, ein Reiseausweis mit Lichtbild von Ausländern oder eine Aufenthaltskarte für EU-Bürger sein.
Kontrolleure zeigen sich kulant
Das Kontrollpersonal der Wupsi zeigt sich bei der Akzeptanz eines amtlichen Lichtbildausweises kulant und akzeptiert auch andere Ausweise, wie Krankenversichertenkarten mit Lichtbild oder Schülerausweise mit Lichtbild, zur Identifikation. Doch die Fahrscheine bleiben persönlich, und deshalb muss ein amtlicher Ausweis vorgezeigt werden, um zu wissen, ob die Person, die den Fahrschein vorzeigt, auch die Person ist, die es nutzen darf.
Fazit
Die Geschichte der Leverkusenerin zeigt, dass es wichtig ist, immer einen gültigen Lichtbildausweis bei sich zu tragen, wenn man mit dem Jobticket oder Deutschlandticket unterwegs ist. Nur so kann man sicherstellen, dass man keine Geldbuße erhält.
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