Vergewaltigungsvorwürfe gegen 45-Jährigen
Ein 45-Jähriger muss sich seit Dienstag vor dem Düsseldorfer Landgericht wegen Vergewaltigung, Körperverletzung und Freiheitsberaubung verantworten. Laut Anklage soll er seine Partnerin mindestens zweimal sexuell genötigt haben.
Die Taten sollen sich im Juni und im August 2022 in Düsseldorf ereignet haben. Das Paar war nach einer kurzen Beziehungspause zum zweiten Mal zusammen und an dem Wochenende im Juni waren die beiden Söhne des Angeklagten, drei und 17 Jahre alt, zu Besuch.
Erste Tat im Juni
Der Angeklagte soll mit dem jüngeren Sohn in seinem Bett geschlafen und seine Partnerin gebeten haben, sich dazuzulegen. Obwohl das schlafende Kind neben ihm lag, habe er sich seiner Partnerin sexuell genähert. Sie habe das abgewehrt und wollte die Wohnung verlassen.
Im Wohnzimmer kam es zum Streit zwischen dem Paar. Dabei habe der 45-Jährige seine Partnerin zum Analverkehr gedrängt, so der Vorwurf. Als sie sich weigerte, habe er sie festgehalten und vergewaltigt. Währenddessen habe der dreijährige Sohn den Raum betreten und die Tat mitangesehen.
Zweite Tat im August
Im August kam es laut Anklage zur zweiten Tat. Am Morgen nach dem Aufwachen habe der Angeklagte wieder Analsex verlangt, was seine Partnerin aber verweigerte. Daraufhin soll er sie unerwartet auf den Bauch gedreht und vergewaltigt haben. Die Frau habe geweint und ihn angefleht aufzuhören.
Kurz nach dieser Tat sei sie aus der gemeinsamen Wohnung geflohen. Die Frau schilderte vor Gericht, dass das Sexualleben von Brutalität geprägt gewesen sei. Mehrfach habe sie angesprochen, dass sie Schmerzen erleide, das belegen auch Chatverläufe.
Verteidigung des Angeklagten
Der 45-Jährige leugnet die Vorwürfe und behauptet, der Sex in der Partnerschaft sei immer einvernehmlich gewesen. Er sagt, seine Partnerin habe ihn an dem Abend im Juni sexuell bedrängt. Er habe sich aber entzogen und schließlich das Kind ins Bett gebracht. Auch die Tat im August schildert er anders. Seine Partnerin habe ihn versetzt und sei Stunden zu spät gekommen. Er habe darum nicht mit ihr reden wollen. Er habe schließlich die Beziehung beendet und sie der Wohnung verwiesen.
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