- Urteil: Björn Höcke, AfD-Politiker, muss Geldstrafe zahlen wegen NS-Parolen
- Gericht verurteilt AfD-Chef Björn Höcke zu Geldstrafe für NS-Parolen
- Höcke inszeniert sich vor Gericht in Halle
- Richter weist Vorwurf der politischen Justiz zurück
- Staatsanwaltschaft forderte Bewährungsstrafe
- Weitere Verfahren gegen Höcke
Urteil: Björn Höcke, AfD-Politiker, muss Geldstrafe zahlen wegen NS-Parolen
In einem spektakulären Urteil hat das Amtsgericht Gera den AfD-Politiker Björn Höcke zu einer Geldstrafe in Höhe von 9.000 Euro verurteilt. Der Grund: Höcke hatte während einer Kundgebung in Dresden im Jahr 2017 NS-Parolen verwendet, die als Volksverhetzung gewertet werden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Höcke mit seinen Äußerungen die Menschenwürde verletzt und die Opfer des Nationalsozialismus verhöhnt hat. Die Entscheidung des Gerichts wird als Schlappe für die AfD und als Sieg für die Demokratie gewertet.
Gericht verurteilt AfD-Chef Björn Höcke zu Geldstrafe für NS-Parolen
Zum zweiten Mal steht Thüringens AfD-Chef Björn Höcke wegen der Verwendung einer verbotenen Nazi-Parole vor Gericht. Zum zweiten Mal beteuert er vehement und mit vielen Worten seine Unschuld. Durchsetzen kann sich der 52-Jährige nicht. Das Landgericht Halle verurteilt ihn erneut zu einer Geldstrafe.
130 Tagessätze à 130 Euro soll Höcke zahlen, weil er Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet hat. Seine Anwälte wollen in den nächsten Tagen entscheiden, ob sie Revision einlegen. Sie hatten einen Freispruch gefordert.
Höcke inszeniert sich vor Gericht in Halle
Der frühere Geschichtslehrer und AfD-Chef Björn Höcke hat sich vor Gericht in Halle in einer mehr als halbstündigen Rede verteidigt. Er beteuerte seine Unschuld und sprach von einem subjektiven Gefühl, dass er mundtot gemacht werden solle.
Richter weist Vorwurf der politischen Justiz zurück
Richter Jan Stengel wies Vorhaltungen von Höcke zurück, dass dieser das Opfer einer politischen Justiz werde. Der Vorsitzende Richter sagte, er überprüfe seit mehr als 30 Jahren alte DDR-Urteile auf Rechtsstaatswidrigkeit. Dort seien ihm viele echte politische Entscheidungen begegnet.
Die Parole Alles für Deutschland wurde einst von der Sturmabteilung (SA) verwendet, der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP. Höcke stimmte sie im Dezember 2023 bei einem AfD-Stammtisch im thüringischen Gera an, vor rund 350 Menschen.
Staatsanwaltschaft forderte Bewährungsstrafe
Die Staatsanwaltschaft hatte für Höcke eine Bewährungsstrafe und eine Geldauflage gefordert. Sie beantragte acht Monate Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden solle. Zudem solle Höcke 10 000 Euro an eine gemeinnützige Vereinigung wie etwa die KZ-Gedenkstätte Buchenwald zahlen.
Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig. Höcke kann Revision einlegen. Der Politiker ist bereits zu einer Geldstrafe von insgesamt 13.000 Euro verurteilt worden, weil er die Parole im Mai 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung im sachsen-anhaltischen Merseburg genutzt hatte.
Weitere Verfahren gegen Höcke
Für Höcke ist der zweite Prozess in Halle noch nicht der letzte. Das Landgericht Mühlhausen in Thüringen hat eine Anklage gegen den Politiker wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung zugelassen. Es geht um einen Telegram-Post von Höcke aus dem Jahr 2022 zu einer Gewalttat in Ludwigshafen und das angebliche Verhalten vieler Einwanderer.
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