Bielefeld: Frau ermordet, Strafe für 53-Jährigen reduziert
Im Zusammenhang mit dem schockierenden Mordfall einer Frau in Bielefeld hat die Justiz eine Entscheidung getroffen, die viele überrascht. Der 53-jährige Täter, der für das Verbrechen verantwortlich gemacht wurde, wird nicht die ursprünglich geforderte lebenslange Haftstrafe erhalten. Stattdessen wurde die Strafe reduziert, was Fragen nach der Gerechtigkeit in diesem Fall aufwirft.
Bielefeld: 53-Jähriger wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft verurteilt
Ein Mann aus Bielefeld, der im Jahr 2021 seine Ehefrau mit 36 Messerstichen getötet hatte, wird nicht lebenslang in Haft. Das Landgericht verurteilte den 53-Jährigen am Donnerstag, den 4. Juli 2024, zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren wegen Totschlags, wie ein Gerichtssprecher sagte.
In einem ersten Prozess im März 2023 war er wegen Mordes schuldig gesprochen worden. Der Beschuldigte ging daraufhin in Revision. Der Mann hatte seine Frau im gemeinsam bewohnten Haus in Bielefeld getötet und anschließend selbst die Polizei gerufen. Die 49-Jährige erlag noch vor Ort ihren Verletzungen.
Laut Staatsanwaltschaft war Eifersucht das Motiv. Die Tat wurde als klassischen Femizid und als Overkill bezeichnet. Im ersten Prozess hatte die Staatsanwaltschaft Bielefeld am 9. März 2023 zwölf Jahre Haft wegen Totschlags gefordert.
Die Staatsanwältin bezeichnete die Tat des 51-jährigen Angeklagten in ihrem Plädoyer vor dem Bielefelder Landgericht als klassischen Femizid und als Overkill. Der Mann hatte die Tat am ersten Prozesstag gestanden.
Vom Vorwurf des Mordes, wie noch in der Anklage formuliert, rückte die Staatsanwältin ab. Es sei weder das Mordmerkmal der Heimtücke noch das des niedrigen Beweggrundes festzustellen gewesen. Die Beweisaufnahme ergab nach ihrer Einschätzung vielmehr, dass der Angeklagte durch die Affäre seiner 49-jährigen Ehefrau gekränkt war.
Vor allem, weil sie mit einem Mann zusammen war, der in der Wohnsiedlung des Ehepaars als Randalierer bekannt war.
Ehefrau ermordet: Strafe für 53-Jährigen reduziert auf zehn Jahre Haft
In dem ersten Prozess hatte die Staatsanwältin zwölf Jahre Haft wegen Totschlags gefordert. Der Verteidiger teilte im ersten Prozess in seinem Plädoyer im Wesentlichen die Beweiswürdigung der Staatsanwältin. Allerdings interpretierte er den Overkill anders. Zusammen mit dem hohen Blutalkoholgehalt spreche das für einen minderschweren Fall.
Er plädierte wegen Totschlags für eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und neun Monaten. Der 51-Jährige kämpfte damals in seinem letzten Wort mit den Tränen. Er bereue seine Tat und er wisse, dass er seine Söhne und seine Schwiegereltern zutiefst verletzt habe.
Er hoffe aber, dass sie ihm irgendwann vergeben könnten. Ich werde jedes Urteil dieses Gerichts akzeptieren, sagte er am Ende jenen Prozesstages.
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