- Gerichtsverhandlung gegen AfD-Politiker Stefan Hrdy: Spucken, Biss-Angriffe und Waffenbesitz
- AfD-Politiker Stefan Hrdy vor Gericht: Waffenerlaubnis weggenommen
- Gerichtsverhandlung gegen Stefan Hrdy: Biss-Angriff und Waffenbesitz in der Schlagzeile
- Stefan Hrdy vor Gericht: AfD-Mitgliedschaft als Grund für Waffenerlaubnis-Ablehnung
Gerichtsverhandlung gegen AfD-Politiker Stefan Hrdy: Spucken, Biss-Angriffe und Waffenbesitz
In einem aufsehenerregenden Prozess muss sich der AfD-Politiker Stefan Hrdy vor dem Gericht verantworten. Die Anklage wirft ihm gewalttätige Übergriffe vor, darunter Spucken und Biss-Angriffe auf Menschen. Darüber hinaus soll Hrdy auch Waffen besessen haben, was seine politischen Gegner zu heftiger Kritik veranlasst hat. Die Gerichtsverhandlung gegen den umstrittenen Politiker hat begonnen und soll in den kommenden Tagen Aufschluss darüber geben, ob Hrdy tatsächlich der Verdacht auf gewalttätiges Verhalten gerecht wird. Die Öffentlichkeit wartet mit Spannung auf das Urteil.
AfD-Politiker Stefan Hrdy vor Gericht: Waffenerlaubnis weggenommen
Der AfD-Politiker Stefan Hrdy muss sich vor Gericht verantworten, weil er in einem Vorfall während der Gegenproteste zum AfD-Parteitag in Essen einen Demonstranten gebissen hat. Doch das ist nicht das einzige Problem, das Hrdy im Moment hat. Zusammen mit seiner Frau muss er auch um seine Waffenerlaubnis kämpfen.
Gerichtsverhandlung gegen Stefan Hrdy: Biss-Angriff und Waffenbesitz in der Schlagzeile
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am Montag entschieden, dass die Waffenerlaubnis von Stefan Hrdy und seiner Frau rechtmäßig entzogen wurde. Die Begründung: Die Mitgliedschaft in der AfD, einer Partei, bei der der Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen besteht, reicht aus, um als unzuverlässig zu gelten. Das Gericht berief sich auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster, wonach die AfD-Bundespartei durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft werden darf.
Stefan Hrdy vor Gericht: AfD-Mitgliedschaft als Grund für Waffenerlaubnis-Ablehnung
Stefan Hrdy selbst sieht die Entscheidung als politisch motiviert an. Er behauptet, dass ein Sachbearbeiter der Polizeiverwaltung im Rhein-Kreis Neuss persönlich gegen ihn vorgegangen sei, um den Kampf gegen die AfD voranzutreiben. Hrdy, ein ehemaliger GSG-9-Polizist, ist selbst Waffen-Sachverständiger, Sportschütze und leidenschaftlicher Waffensammler. Er besitzt 197 Schusswaffen, die er und seine Frau in einem Waffenraum im Haus eingelagert hatten. Die Waffen hatten einen materiellen Gesamtwert von rund 80.000 Euro und waren Teil einer kulturhistorisch bedeutenden Sammlung.
Hrdy plant, weiter gegen die Entscheidung zu kämpfen, notfalls bis zum Bundesverwaltungsgericht. Als Sportschütze darf er weiterhin schießen und bildet auch andere an der Waffe aus. Er behauptet, dass sein Reflex bei dem Biss im Protestgerangel nichts mit seinem Waffenbesitz zu tun habe.
„Ich bin selbst Waffen-Sachverständiger, Sportschütze und leidenschaftlicher Waffensammler, seit ich mit 18 Jahren meine erste Pistole erworben habe“, sagt Stefan Hrdy. Doch nun muss er um sein Recht auf Waffen kämpfen.
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