Remscheid: Stadt will Elterngeld bei Kitagebühr einrechnen
Die Stadt Remscheid plant, das Elterngeld künftig bei der Berechnung der Kitagebühr einzubeziehen. Eltern, die Elterngeld beziehen, sollen demnach einen höheren Beitrag für die Kinderbetreuung zahlen. Diese Maßnahme soll dazu dienen, die Kosten für die Kinderbetreuung gerechter zu verteilen und das städtische Kita-System zu stabilisieren. Der Vorschlag stößt jedoch bei einigen Eltern auf Kritik, da sie befürchten, dadurch finanziell stärker belastet zu werden. Die Stadtverwaltung betont hingegen, dass die Neuregelung eine notwendige Anpassung sei, um die Finanzierung der Kinderbetreuung langfristig sicherzustellen.
Remscheid: Stadt plant Einbeziehung von Elterngeld in Kitagebühren
Gut vier Monate vor Beginn des neuen Kindergarten- und Schuljahres gibt es Kritik an der von der Stadt Remscheid erarbeiteten neuen Satzung für die Elternbeiträge. Die SPD-Fraktion meldete am vergangenen Mittwoch in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses Beratungsbedarf an. Wie üblich in solchen Fällen wurde die Abstimmung vertagt. Weil die Zeit drängt, ist nun eine Sondersitzung nötig, die am 18. April unmittelbar vor der Ratssitzung stattfinden soll. Ein späterer Termin sei nicht möglich, sagte Sozialdezernent Thomas Neuhaus. Es gelte Widerrufsfristen einzuhalten. Die Satzung müsse den Eltern mit einem gewissen zeitlichen Vorlauf zur Kenntnis gebracht werden.
Kritik und Diskussionen, SPD-Fraktion fordert Beratung über neue Satzung für Elternbeiträge in Remscheid
Seit vielen Jahren hätte der Rat vielmehr das Elterngeld „als familienpolitische Maßnahme“ aus der Berechnung rausgelassen. Stattdessen sei eine jährliche Steigerung der Beiträge um 1,5 Prozent vorgesehen, um eine Dynamisierung in die Finanzierung zu bekommen. Die SPD, die die größte Fraktion im Stadtrat stellt, ist irritiert über die Absicht der Remscheider Stadtverwaltung, das Elterngeld in die Berechnung der Elternbeiträge einzubeziehen.
Sondersitzung am April wegen umstrittener ElterngeldBerechnung für KitaGebühren
Die Entscheidung, ob man das Elterngeld einrechne oder nicht, müsse mit jeder Satzung neu getroffen werden, sagte Thomas Neuhaus. Eine übergreifende Regelung sei nicht möglich. Der jetzt vorgelegte Beschluss wird nötig, weil die Satzungen für die Kitas und für die Betreuung im Offenen Ganztag zusammengeführt werden.
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