Blauzungenkrankheit im Rhein-Kreis: Konsequenzen für Viehhäuter
In den letzten Wochen hat sich die Blauzungenkrankheit, eine hochansteckende und potenziell tödliche Viruserkrankung, im Rhein-Kreis ausgebreitet. Die Folgen für die Viehhäuter in der Region sind beträchtlich. Die Krankheit, die durch das Blauzungenvirus verursacht wird, kann zu einer signifikanten Reduzierung der Milchproduktion und einer erhöhten Mortalitätsrate bei den betroffenen Tieren führen. Die zuständigen Behörden haben bereits erste Schutzmaßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung der Krankheit einzudämmen. Doch was bedeutet dies genau für die Viehhäuter im Rhein-Kreis?
Erster Fall von Blauzungenkrankheit in Neuss: Konsequenzen für die Tierhaltung im Rhein-Kreis
In dieser Woche wurde bei einem Schaf aus einer Hobbyhaltung in Meerbusch das Bluetongue-Virus (BTV3) im Rhein-Kreis Neuss nachgewiesen, wie das Veterinäramt des Kreises mitteilte.
Symptome der Blauzungenkrankheit
Das betroffene Tier zeigte die für die Erkrankung klassischen Symptome, wie Fieber, Apathie, Absonderung von der Herde, Maulerosionen sowie einen geröteten schmerzhaften Kronsaum an den Klauen, wodurch eine Lahmheit erkennbar war. Die namensgebende Verfärbung der Zunge ist sehr selten und nur bei hochempfänglichen Schafrassen zu erwarten.
Die gute Nachricht: Das Virus ist für den Menschen ungefährlich. Auch Produkte wie Milch und Fleisch können bedenkenlos verzehrt werden und unterliegen auch keinen Handelsbeschränkungen.
Anzeigepflichtige Tierseuche
Nichtsdestotrotz handelt es sich bei der Blauzungenkrankheit (BT) laut Veterinäramt um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Empfängliche Arten für die Blauzungenerkrankung sind alle Wiederkäuer wie Rind, Schaf und Ziege, Wildwiederkäuer und auch Lamas und Alpakas – auch wenn die Symptome bei Rindern im Vergleich zu Schafen schwächer ausgeprägt zu sein scheinen.
Übertragung und Schutz
Die Krankheit wird durch Stechinsekten (Gnitzen) übertragen, daher tritt die Blauzunge saisonal verstärkt in der warmen Jahreszeit bei feuchtwarmem Wetter auf. Den einzigen effektiven Schutz vor klinischen Symptomen und Ausbreitung bietet zurzeit die Impfung.
Drei Impfstoffe sind aktuell noch im Zulassungsverfahren, jedoch ist die Anwendung durch eine Eilverordnung gestattet. Die Tierseuchenkasse NRW gewährt eine Beihilfe zu den Kosten des Impfstoffes. Außerdem empfiehlt das Veterinäramt die Anwendung von insektenabwehrenden Mitteln (Repellentien) und die Unterbringungen der Tiere in Ställen zwischen zwischen Abend- und Morgendämmerung (wenn die Gnitzen besonders aktiv sind).
Aufgrund des Ausbruchs ändert sich der BTV-Status des Rhein-Kreis-Neuss nicht.
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