Neues Gesetz im Rhein-Kreis soll Bürokratie reduzieren
Im Rhein-Kreis wird ein neues Gesetz erlassen, das die Bürokratie reduzieren soll. Ziel des neuen Gesetzes ist es, die Verwaltung zu vereinfachen und die Verfahren zu beschleunigen. Durch die Rationalisierung der Verwaltungsprozesse soll die Effizienz der Verwaltung erhöht werden. Die neue Gesetzgebung wird es den Bürgern und Unternehmen ermöglichen, schneller und einfacher auf Dienstleistungen und Genehmigungen zuzugreifen. Die Verwaltung wird somit wirtschaftlicher und serviceorientierter ausgerichtet. Die Umsetzung des neuen Gesetzes wird voraussichtlich in den kommenden Wochen erfolgen.
Neues Gesetz soll Bürokratie im Rhein-Kreis reduzieren und Freiraum für Unternehmen schaffen
Bürokratieabbau beschleunigt: Neues Gesetz soll Unternehmer und Bürger entlasten
Die Bürokratie wird von vielen Menschen als erdrückend und nervig empfunden. Deshalb will die Bundesregierung den bürokratischen Aufwand verringern und mehr unternehmerischen Freiraum schaffen – und zwar mit einem neuen Gesetz.
Das sogenannte Bürokratieabbaugesetz, das der Bundestag nun beschlossen hat, soll auch den Alltag der Menschen in Neuss einfacher und moderner machen, versichert Bundestagsabgeordneter Daniel Rinkert (SPD) aus dem Rhein-Kreis Neuss.
Bürokratie – zu viel, zu kompliziert und auch noch praxisfern. Das höre ich immer wieder, wenn ich mit Unternehmerinnen und Unternehmern in meinem Wahlkreis rede, berichtet Rinkert.
Daher begrüße er es sehr, dass im Bundestag das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) verabschiedet wurde. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Effizienz und Digitalisierung und erleichtert den Alltag für alle Beteiligten, betont der Abgeordnete aus dem Rhein-Kreis.
Künftig können beispielsweise Belege der Nebenkostenabrechnung auch per E-Mail verschickt und ein Widerspruch gegen eine Kündigung auch per SMS erklärt werden. Darüber hinaus wurden die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre im Steuer- und Handelsrecht verkürzt und eine Modernisierung der Steuerverwaltung durch die Digitalisierung von Steuerbescheiden in Aussicht gestellt.
Gleichzeitig haben wir sichergestellt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Mieterinnen und Mieter im digitalen Raum geschützt bleiben, erklärt Rinkert.
Er ist sich sicher: Das Bürokratieentlastungsgesetz IV wird insbesondere in Nordrhein-Westfalen, dem wirtschaftsstärksten Bundesland, zu spürbaren Entlastungen führen. Die Vereinfachung der Dokumentation und der elektronischen Nachweise stärkt nicht nur die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit, sondern kommt vor allem den Menschen zugute, die tagtäglich mit diesen Prozessen konfrontiert sind, erklärt Rinkert weiter.
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