Ein Angeklagter im Cum-Ex-Verfahren in Bonn wurde für schuldig befunden und verurteilt. Das Landgericht Bonn hat am heutigen Tag ein Urteil gegen einen der Angeklagten im Cum-Ex-Verfahren gesprochen. Dieser hochkomplexe Finanzskandal, der in den letzten Jahren für Aufsehen gesorgt hat, beinhaltet illegale Aktiengeschäfte, bei denen es zu Steuerrückforderungen in Millionenhöhe gekommen ist. Der Verurteilte muss nun eine hohe Geldstrafe zahlen und im Gefängnis eine Haftstrafe antreten. Dieses Urteil markiert einen wichtigen Schritt in der Aufarbeitung dieses Skandals und sendet ein deutliches Signal an die Finanzwelt, dass illegale Machenschaften nicht toleriert werden.
Angeklagter im CumEx-Verfahren in Bonn zu Haftstrafe und Geldstrafe verurteilt
Der Angeklagte Yasin Q. wurde wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt, wie das Gericht am Dienstag bekannt gab. Zudem soll er 1,5 Millionen Euro zahlen, die er mit Cum-Ex-Geschäften verdient hat.
Nächste Runde im Cum-ex-Streit in NRWSteuerbetrugNächste Runde im Cum-ex-Streit in NRW Vor dem Landgericht Bonn waren oder sind insgesamt elf Menschen im Cum-Ex-Steuerskandal angeklagt; das Urteil am Dienstag war das achte. Bereits im Dezember 2022 wurde der Anwalt Hanno Berger zu acht Jahren Haft verurteilt; er gilt als eine Schlüsselfigur der Cum-Ex-Geschäfte. Banken und Investoren prellten den Staat damit jahrelang um Milliarden.
Laptops mit Beweismaterial zu Cum-Ex-Skandal in Hamburg verschwundenMehr als 700.000 E-Mail sind wegLaptops mit Beweismaterial zu Cum-Ex-Skandal in Hamburg verschwunden Der Fiskus wurde ausgetrickst, sodass Kapitalertragsteuern mehrfach zurückerstattet wurden. Die Praxis war seit Anfang der 2000er Jahre bei vielen Banken im In- und Ausland üblich. 2021 erklärte der Bundesgerichtshof sie für strafbare Steuerhinterziehung. Die schädlicheCum-ex-DebatteSteuerbetrugskomplexDie schädlicheCum-ex-Debatte Q. sei zwischen Herbst 2009 und Dezember 2011 in vier Fällen „maßgeblich“ an Cum-Ex-Geschäften beteiligt gewesen, so das Landgericht Bonn am Dienstag. Damit wurden Steuererstattungen in Höhe von mehr als 215 Millionen Euro beantragt. Ausgezahlt wurden „zu Unrecht“ mehr als 93 Millionen Euro. Q. habe „in Höhe von 1,5 Millionen Euro persönlich profitiert“. Das Urteil ist Ergebnis eines Deals. Der Angeklagte legte ein umfassendes Geständnis ab. Zeugen hätten die Aussagen bestätigt, erklärte das Gericht.
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