Anklage wegen Vergewaltigung gegen Mitarbeiter des albanischen EM-Teams - Ermittlungen in Vollbett
Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen Mitarbeiter des albanischen EM-Teams erhoben, der beschuldigt wird, eine Frau vergewaltigt zu haben. Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren, um die Vorwürfe zu überprüfen und die Wahrheit ans Licht zu bringen. Der Vorfall ereignete sich während des EM-Turniers, an dem Albanien teilnahm. Die Polizei ist im Vollbetrieb, um alle Beweise zu sammeln und den Fall aufzuklären. Die Öffentlichkeit ist schockiert von den Vorwürfen und wartet mit Spannung auf die Ergebnisse der Ermittlungen.
Anklage gegen Albanischen Fußball-Mitarbeiter wegen Vergewaltigung
Die Dortmunder Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen Mitarbeiter des albanischen Fußball-Teams wegen des Verdachts auf Vergewaltigung während der EM-Qualifikation. Der Beschuldigte soll eine Mitarbeiterin im Sportzentrum Kaiserau in Kamen sexuell missbraucht haben, wie eine Sprecherin der Ermittlungsbehörde auf Anfrage mitteilt.
Nach Darstellung der jungen Frau gegenüber den Ermittlern soll der Mitarbeiter sie am Arm gepackt, in die Spülküche gezogen und gegen ihren Willen sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen haben. Der albanische Fußballverband antwortete bisher nicht auf eine schriftliche Anfrage der Deutschen Presse-Agentur für eine Stellungnahme.
Ermittlungen gegen albanischen Fußball-Team-Mitarbeiter wegen sexuellen Missbrauchs
Der Beschuldigte sei nicht mehr vernommen worden, weil er tags darauf früher als geplant nach Albanien zurückgereist sei, teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit. Die Tat soll sich den Angaben zufolge am Tag vor dem letzten Gruppenspiel der albanischen Fußballer gegen Spanien kurz vor der Anreise der Delegation Richtung Spielort Düsseldorf ereignet haben.
Es sei weiterhin unklar, inwieweit dem Beschuldigten klar gewesen sei, dass er gegen den Willen der jungen Frau handelte, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft nun. Wir können aktuell keinen dringenden Tatverdacht bejahen. Dieser sei allerdings notwendige Voraussetzung für einen Haftbefehl oder eine Anklage. Die Ermittlungen dauerten an.
Die Geschädigte habe unmittelbar nach dem Vorfall am 23. Juni die Polizei eingeschaltet. Am Tag darauf sei der Albaner abgereist - früher als geplant und als der Rest des Teams, das erst am Montagabend ausschied. Im weiteren Verlauf des Verfahrens müsse geprüft werden, ob nun ein internationales Rechtshilfegesuch an die albanischen Behörden gestellt werde, sagte die Staatsanwältin.
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