Augsburg: Mann ersticht Nachbarn im Treppenhaus – lebenslange Freiheitsstrafe

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Augsburg: Mann ersticht Nachbarn im Treppenhaus – lebenslange Freiheitsstrafe

In der schwäbischen Stadt Augsburg ist ein Mann wegen Mordes an seinem Nachbarn zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Drama ereignete sich in einem Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses, wo der Täter seinen Opfer mit einem Messer erstach. Die Tat schockierte die Bewohner des Hauses und die gesamte Stadt. Der Prozess gegen den Mann wurde nach umfassenden Ermittlungen und einer gründlichen Beweisaufnahme geführt. Die Staatsanwaltschaft forderte eine lebenslange Haftstrafe, die schließlich vom Gericht bestätigt wurde. Die Öffentlichkeit ist schockiert über die Brutalität der Tat und die konsequente Verurteilung des Täters.

Blutige Selbstjustiz: Sportschütze aus Augsburg zu lebenslanger Haft verurteilt nach Mord an drei Nachbarn

Ein Jahr nach der Ermordung von drei Nachbarn ist ein 65 Jahre alter Sportschütze vom Landgericht Augsburg zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Strafkammer stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest.

Sollte das Urteil wegen dreifachen Mordes und zweifachen versuchten Mordes rechtskräftig werden, wäre somit die Freilassung des deutschen Staatsbürgers bereits nach 15 Jahren Gefängnis auf Bewährung erheblich erschwert.

Die Strafkammer folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger kündigte hingegen umgehend einen Revisionsantrag beim Bundesgerichtshof an. Denn Rechtsanwalt Walter Rubach hatte eine maximal 15 Jahre lange Gefängnisstrafe beantragt, weil sein Mandant aufgrund einer psychischen Erkrankung vermindert schuldfähig sei. Dies hatte eine von der Verteidigung beauftragte Gutachterin bescheinigt.

Hintergrund der Bluttat

Hintergrund der Bluttat

Hintergrund der Bluttat waren wiederkehrende Auseinandersetzungen zwischen den Nachbarn in dem Mehrfamilienhaus in Langweid im Landkreis Augsburg.

Der Angeklagte hatte nach den Ermittlungen am 28. Juli 2023 zwei Frauen und einen Mann mit Kopfschüssen innerhalb von nur 16 Sekunden getötet. Auslöser soll ein erneuter Streit mit üblen gegenseitigen Beschimpfungen zwischen dem Angeklagten und einem Nachbarn gewesen sein, in dessen Folge der Nachbar auch die Polizei alarmiert hatte.

Audioaufnahme dokumentierte Hinrichtung von drei Nachbarn im Treppenhaus. Da eines der Mordopfer an seinem Handy wenige Minuten vor der Bluttat eine Audioaufnahme aktiviert hatte, gibt es von dem grausigen Verbrechen ein exaktes Tondokument.

Das Verbrechen

Das Verbrechen

Der 65-Jährige hatte demnach einem Paar aus der Nachbarschaft im Treppenhaus aufgelauert und die 49 und 52 Jahre Eheleute mit einer Pistole, die er legal besaß, quasi hingerichtet.

Danach soll er eine 72 Jahre alte Nachbarin durch deren Wohnungstür erschossen haben. Der Angeklagte soll gezielt im Bereich des Türspions gefeuert haben, weil er vermutete, dass die Frau wegen der Schüsse durch den Spion schaut - wie es tatsächlich auch war.

Danach fuhr der Mann zu dem Wohnhaus von zwei Angehörigen der getöteten Rentnerin und verletzte auch diese durch weitere Schüsse durch deren Wohnungstür schwer. Beide leiden bis heute insbesondere psychisch unter der Bluttat.

Gericht sieht Selbstjustiz als Motiv

Nach Überzeugung der Strafkammer handelte der Angeklagte aus Wut auf die Nachbarn, aus Hass und Rache. Er habe im Haus aufräumen wollen. „Eigentlich war es das Motiv der Selbstjustiz“, sagte der Vorsitzende Richter Michael Eberle.

Der Sportschütze habe über die anderen Hausbewohner ein Todesurteil gesprochen und dieses gleich vollstreckt.

Nach dem Schuldspruch gab Eberle dem Angeklagten noch einmal 15 Minuten Zeit, um über die sofortige Annahme des Urteils nachzudenken - ein höchst ungewöhnliches Vorgehen. So könne der Mann vielleicht noch einmal das Bild, das die Menschen von ihm hätten, etwas korrigieren, meinte der Richter.

Doch Verteidiger Rubach gab nach der Viertelstunde zu Protokoll, dass sein Mandant das Urteil nicht akzeptiere. „Sowas habe ich in 45 Jahren nicht erlebt“, kommentierte der erfahrene Strafverteidiger später die finale Denkpause.

Tat löste neue Diskussion ums Waffenrecht aus

Das Verbrechen hatte vor einem Jahr auch wieder eine Diskussion über das Waffenrecht ausgelöst. Der Angeklagte besaß seit Jahrzehnten als Sportschütze eine Waffenerlaubnis, die Tatwaffe hatte er fast ein Vierteljahrhundert in seinem Besitz.

Das Landratsamt Augsburg betonte, dass der Mann von der Waffenbehörde regelmäßig und ohne Auffälligkeiten kontrolliert worden sei. Landrat Martin Sailer (CSU) zeigte Verständnis für die erneute Diskussion ums Waffenrecht. Er betonte wenige Tage nach der Tat: „Wir als Rechtsaufsichtsbehörde sind dafür allerdings nicht zuständig, das ist rein eine politische Entscheidung.“

Holger Peters

Ich bin Holger, Redakteur bei Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Schwerpunkt auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Meine Leidenschaft gilt der Berichterstattung über Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuellen Nachrichten. Durch meine fundierten Recherchen und mein Gespür für relevante Themen trage ich dazu bei, unseren Lesern stets aktuelle und informative Inhalte zu präsentieren. Mein Ziel ist es, die Vielfalt und Tiefe der deutschen Nachrichtenlandschaft abzubilden und unseren Lesern einen umfassenden Überblick über das Geschehen im Land zu bieten.

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