BGH bestätigt Urteil aus Kleve: Falsche Polizistin muss ins Gefängnis

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil aus Kleve bestätigt, das besagt, dass eine falsche Polizistin ins Gefängnis muss. Die Frau hatte sich als Polizistin ausgegeben, um ältere Menschen zu betrügen. Das Gerichtsurteil wurde nun vom höchsten Gericht bestätigt, was bedeutet, dass die Frau ihre Strafe antreten muss. Diese Entscheidung sendet ein klares Signal an alle, die versuchen, sich als Polizisten auszugeben und Menschen zu betrügen. Die Justiz setzt sich konsequent gegen Kriminalität ein und sorgt dafür, dass Täter zur Rechenschaft gezogen werden. Dieser Fall zeigt, dass Verbrechen nicht ungestraft bleiben und das Rechtssystem effektiv funktioniert, um die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten.

BGH bestätigt Urteil: Falsche Polizistin muss wegen Bandenbetrugs ins Gefängnis

BGH bestätigt Urteil: Falsche Polizistin muss wegen Bandenbetrugs ins Gefängnis

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Verurteilung einer sogenannten Falschen Polizistin durch das Landgericht Kleve wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren bestätigt.

Es geht um 2018 begangene Betrugstaten zu Lasten von Damen im Alter von 79 bis 88 Jahre, wobei die Angeklagte 149.000 Euro und wertvollen Schmuck erbeutete. Die Taten spielten sich in Essen, Wesel, Heiligenhaus und Bergneustadt ab und liefen stets nach demselben Muster.

Die Hintermänner betrieben aus dem Ausland ein Callcenter. Dort wurde in deutschen Telefonbüchern nach Personen mit altertümlich klingenden Vornamen gesucht. Diese wurden durch sogenannte Keiler, die sich als Polizeibeamte ausgaben, aus dem Callcenter in der Türkei angerufen.

In den Telefonaten wurde die Vorstellung geschaffen, dass in Wohnortnähe Mitglieder einer Räuberbande festgenommen worden seien, bei denen man eine Notiz mit den Daten des Angerufenen und dem Hinweis, dass dieser vermögend sei, sichergestellt habe.

Die Legende wurde in vielen Fällen dahingehend weiterentwickelt, dass auch Bankmitarbeiter in die kriminellen Machenschaften verwickelt seien und auch das Geld ihren Sparbüchern sowie die in Schließfächern gelagertes Vermögen nicht mehr sicher seien.

Dann erschien ein weiteres Mitglied der Bande an der Anschrift und nahm das Geld in Empfang. Dazu gehörte auch die Angeklagte. Sie und Komplizen leiteten die Beute an Hintermänner ins Ausland weiter. Die Angeklagte war zunächst als bloße Gehilfin zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Nachdem der BGH das Urteil aufgehoben hatte, weil es sich bei den „Läufern“ um Mittäter und nicht nur Gehilfen handelt, hat die nunmehr zuständige 2. Große Strafkammer des Landgerichts Kleve am 23. November die Angeklagte zu vier Jahren Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Dies hat der BGH nun bestätigt.

Dirk Werner

Als Redaktionsleiter von Real Raw News habe ich eine umfangreiche Erfahrung im Journalismus gesammelt. Mit einem starken Fokus auf nationale Nachrichten in Deutschland decke ich als digitaler Generalist Themen wie Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuelle Ereignisse ab. Mein Ziel ist es, unseren Lesern stets fundierte und relevante Informationen zu liefern und sie mit spannenden Geschichten zu begeistern. Mit meiner langjährigen Expertise in der Branche stehe ich für eine professionelle und qualitativ hochwertige Berichterstattung.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Go up