Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der THC-Grenzwert für nicht geringe Mengen bei 7,5 Gramm bleibt. Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf den Umgang mit Cannabisprodukten in Deutschland. Der BGH begründete sein Urteil damit, dass eine höhere Menge an THC einen nicht unerheblichen Gesundheitsschaden darstellen könne und daher weiterhin streng kontrolliert werden müsse. Diese Festlegung bedeutet, dass Besitz und Handel von Cannabisprodukten mit einem THC-Gehalt über 7,5 Gramm als strafbar gelten. Die Debatte über die Legalisierung von Cannabis wird durch diese Entscheidung weiter angeheizt, da Befürworter einer liberaleren Politik nun erneut auf die Notwendigkeit einer Neubewertung der Gesetzeslage hinweisen.
BGH bleibt bei THC-Grenzwert von 7,5 Gramm für nicht geringe Mengen
Der Bundesgerichtshof (BGH) bekräftigt trotz der teilweisen Legalisierung von Cannabis den strengen Orientierungswert für schwere Verstöße. Eine härtere Strafe droht bei Taten, die sich auf eine nicht geringe Menge beziehen. Die „nicht geringe Menge“ wurde nicht definiert, sondern der Rechtsprechung überlassen. Der BGH hat den Grenzwert für den Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) weiterhin bei 7,5 Gramm festgelegt.
BGH bestätigt strengen Orientierungswert für schwere Cannabis-Verstöße bei 7,5 Gramm
Die Gefährlichkeitseinschätzung hat sich nicht geändert, wie ein Gerichtssprecher in Karlsruhe mitteilte. Die Bundesregierung war der Ansicht, dass der Grenzwert überholt werden müsse, jedoch blieb der BGH bei seiner bisherigen Auffassung. Die nicht geringe Menge muss angesichts der legalisierten Mengen neu bewertet werden.
Bundesgerichtshof hält an 7,5 Gramm THC-Grenzwert fest trotz Legalisierung
Seit dem 1. April ist der Besitz und Anbau von Cannabis für Erwachsene zum Eigenkonsum legal. Personen ab 18 Jahren dürfen zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren und draußen maximal 25 Gramm mit sich führen. Die Weitergabe und der Verkauf bleiben weiterhin verboten.
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