Björn Höckes Verteidigung legt Einspruch gegen Urteil ein

Index

Björn Höckes Verteidigung legt Einspruch gegen Urteil ein

In einem neuen Kapitel des Prozesses gegen Björn Höcke, den ehemaligen Fractionvorsitzenden der AfD in Thüringen, hat die Verteidigung Einspruch gegen das Urteil eingelegt. Das Landgericht Erfurt hatte Höcke im März wegen völkisch-nationaler Umtriebe zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Verteidigung sieht jedoch Verfahrensfehler und fordert eine Neuverhandlung des Falls. Durch den Einspruch gegen das Urteil wird der Prozess um Björn Höcke nun in eine nächste Runde gehen.

Björn Höcke legt Einspruch gegen Urteil ein: Verteidigung reicht Revision ein

Björn Höcke legt Einspruch gegen Urteil ein: Verteidigung reicht Revision ein

Die Verteidigung des AfD-Politikers Björn Höcke hat Revision gegen das am Dienstag vor dem Landgericht Halle gefallene Urteil eingelegt. Dies bestätigte am Donnerstag die Sprecherin des Landgerichts Halle, Adina Kessler-Jensch.

Höcke war zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er wissentlich in einer Rede eine verbotene Parole der SA (Sturmabteilung) der NSDAP verwendet hatte. Die Revision wurde am Mittwoch bei dem Gericht eingereicht und von Höckes Anwalt Philip Müller eingelegt.

Das bestätigten auch Höckes Anwalt Ulrich Vosgerau und sein Sprecher Robert Teske auf Anfrage. Höcke war vor Gericht von insgesamt drei Anwälten vertreten worden.

Nach Angaben seines Anwalts Ralf Hornemann haben alle drei die Möglichkeit, jeweils Revision einzulegen. Hornemann sagte, er habe bislang keine Revision eingelegt.

Durch das Einlegen einer Revision geht der Fall nun an den Bundesgerichtshof. Dieser prüft das Urteil nur auf Gesetzesverletzungen - es werden also nicht noch einmal Beweise erhoben.

Höcke hatte die Vorwürfe gegen ihn bis zuletzt zurückgewiesen. Auch das Hakenkreuz war keine Erfindung Adolf Hitlers, hatte er argumentiert.

Das Urteil gegen den 52 Jahre alten Thüringer AfD-Chef wird durch das Einlegen von Rechtsmitteln zunächst nicht rechtskräftig. Das Landgericht hatte ihn zu 100 Tagessätzen je 130 Euro verurteilt.

Auch die Staatsanwaltschaft hatte angekündigt, mögliche Rechtsmittel prüfen zu wollen. Sie hatte in ihrem Schlussvortrag eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten sowie eine Geldstrafe über 10.000 Euro für Höcke gefordert.

Holger Peters

Ich bin Holger, Redakteur bei Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Schwerpunkt auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Meine Leidenschaft gilt der Berichterstattung über Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuellen Nachrichten. Durch meine fundierten Recherchen und mein Gespür für relevante Themen trage ich dazu bei, unseren Lesern stets aktuelle und informative Inhalte zu präsentieren. Mein Ziel ist es, die Vielfalt und Tiefe der deutschen Nachrichtenlandschaft abzubilden und unseren Lesern einen umfassenden Überblick über das Geschehen im Land zu bieten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Go up