Bundesrat entscheidet sich für mehr Namensfreiheit bei der Wahl des Nachnamens

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Bundesrat entscheidet sich für mehr Namensfreiheit bei der Wahl des Nachnamens

In einem wichtigen Schritt hin zu mehr Namensfreiheit hat der Bundesrat beschlossen, dass Eltern künftig mehr Wahlmöglichkeiten bei der Wahl des Nachnamens ihrer Kinder haben werden. Ab sofort können Eltern frei zwischen dem Nachnamen des Vaters, der Mutter oder einer Kombination beider Namen wählen. Dieser Beschluss bedeutet einen wichtigen Schritt hin zu mehr Gleichstellung und Freiheit in der Namenswahl. Die neue Regelung soll bald in Kraft treten und wird von vielen Eltern begrüßt, die sich bisher an die bisherigen strengen Regeln halten mussten.

Bundesrat entscheidet sich für mehr Freiheit bei der Wahl des Nachnamens

Ehepaare und ihre Kinder haben künftig mehr Freiheiten bei der Wahl ihres Nachnamens. Das neue Namensrecht wurde am Freitag vom Bundesrat abschließend gebilligt.

Das neue Gesetz soll das bisher im internationalen Vergleich restriktive deutsche Namensrecht liberalisieren. Durch die Möglichkeit eines Doppelnamens als Familiennamen müssen sich Eheleute künftig nicht mehr für einen der beiden Nachnamen entscheiden. Der Name kann dann auch zum Geburtsnamen eines Kindes werden.

Im Regelfall sollen die Namen durch einen Bindestrich verbunden werden. Bisher war in der Regel nur zulässig, dass der Ehepartner oder die Ehepartnerin, deren Nachname nicht zum Familiennamen gewählt wurde, den eigenen bisherigen Namen zusätzlich zum Familiennamen tragen kann. Dieser wurde aber bislang nicht Teil des offiziellen Familiennamens.

Neue Möglichkeiten für Kinder von Ehepaaren

Neue Möglichkeiten für Kinder von Ehepaaren

Für die Kinder von Ehepaaren soll es künftig auch leichter möglich sein, im Falle einer Scheidung der Eltern den Nachnamen zu ändern. Das minder- oder volljährige Kind soll frei den Namen desjenigen Elternteils annehmen können, bei dem es überwiegend lebt oder den Namen des anderen Elternteils ablegen können. Dies war bisher mit hohen Hürden verbunden.

Eltern können zudem ihren Kindern künftig einen Doppelnamen geben, der sich aus ihren Familiennamen zusammensetzt. Scheidungs- und Stiefkinder können eine Namensänderung von Mutter oder Vater für sich übernehmen. Volljährige Kinder können vom Nachnamen eines Elternteils zum Nachnamen des anderen Elternteils wechseln.

Besondere namensrechtliche Traditionen von ethnischen Minderheiten

Das Gesetz berücksichtigt auch besondere namensrechtliche Traditionen von ethnischen Minderheiten. Das Gesetz zielt etwa auf Minderheiten ab, in deren Kulturkreisen Familiennamen traditionell nach dem Geschlecht abgewandelt werden.

Beispielsweise ist für die sorbische Volksgruppe die Anfügung der Endung „-owa“ und „-ina“ bei Frauen möglich. Auch die friesische Minderheit bekommt neue Möglichkeiten, ihre Tradition und Herkunft in abgeleiteten Namen abzubilden - etwa der Nachname „Jansen“, wenn der Vorname des Vaters „Jan“ lautet.

Auch Namensgebungen nach dänischer Tradition, die den Familiennamen eines nahen Angehörigen berücksichtigen, sind möglich. Entgegen der Tradition können dabei jeweils auch weibliche Namen als Ausgangspunkt gewählt werden.

Holger Peters

Ich bin Holger, Redakteur bei Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Schwerpunkt auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Meine Leidenschaft gilt der Berichterstattung über Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuellen Nachrichten. Durch meine fundierten Recherchen und mein Gespür für relevante Themen trage ich dazu bei, unseren Lesern stets aktuelle und informative Inhalte zu präsentieren. Mein Ziel ist es, die Vielfalt und Tiefe der deutschen Nachrichtenlandschaft abzubilden und unseren Lesern einen umfassenden Überblick über das Geschehen im Land zu bieten.

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