Der Bundestag hat das Gesetz zur Selbstbestimmung verabschiedet. Mit dieser wichtigen Entscheidung wird die Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger gestärkt und ihre Rechte weiter ausgebaut. Das Gesetz sieht vor, dass Menschen mehr Autonomie über wichtige Entscheidungen in ihrem Leben haben sollen, insbesondere in Bezug auf medizinische Behandlungen und Pflege. Es markiert einen Meilenstein in der Gesetzgebung und betont die Wichtigkeit der individuellen Entscheidungsfreiheit. Der Bundestag hat damit ein deutliches Signal für die Wahrung der persönlichen Rechte gesetzt und zeigt, dass die Selbstbestimmung jedes Einzelnen im Mittelpunkt steht. Dieser Schritt ist ein bedeutender Schritt in Richtung einer modernen und fortschrittlichen Gesellschaft, die die Bedürfnisse und Wünsche ihrer Bürger respektiert.
Bundestag genehmigt Gesetz zur Selbstbestimmung nach emotionaler Debatte
Nach einer teils hochemotionalen Debatte hat der Bundestag grünes Licht für das neue Selbstbestimmungsgesetz der Bundesregierung gegeben. Das Plenum stimmte am Freitag in namentlicher Abstimmung mehrheitlich für das Gesetz, mit dem die Änderung von Geschlechtseinträgen auf dem Amt künftig deutlich leichter werden soll als bisher.
Neue Regelung erleichtert Geschlechtsänderungen auf dem Amt ab November
Mit dem neuen Gesetz soll es leichter werden, seinen Geschlechtseintrag und Vornamen auf dem Amt ändern zu lassen. Es sieht vor, dass Menschen ab 1. November dieses Jahres die entsprechende Änderung per Erklärung gegenüber dem Standesamt vornehmen können. Die bisherige Pflicht, eine ärztliche Bescheinigung und mehrere Gutachten dafür vorzulegen, soll wegfallen.
Die Erleichterungen betreffen vor allem transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen, die bislang hohe Hürden auf sich nehmen mussten, um ihren Geschlechtseintrag samt Vornamen auf dem Amt ändern zu lassen.
Das Transsexuellengesetz wird abgelöst, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Regelungen in Teilen für verfassungswidrig erklärt hatte und auf die demütigenden Verfahren für Betroffene hingewiesen hatte. Mit den Demütigungen sei nun Schluss, erklärte der Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, am Freitag im Bundestag.
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