Die Stadt Neuss plant, die Grünflächenpflege auf den Friedhöfen komplett zu übertragen. Diese Maßnahme soll eine effizientere und nachhaltigere Bewirtschaftung der Friedhöfe gewährleisten. Durch die Zusammenlegung der Pflegeaufgaben erhofft sich die Stadt Neuss eine Verbesserung der Qualität und eine Kosteneinsparung. Bisher waren die Grünflächen der Friedhöfe von verschiedenen Stellen betreut worden, was zu ineffizienten Prozessen führte. Die Übertragung der Grünflächenpflege an eine zentrale Stelle wird voraussichtlich zu einer steigenden Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger Neuss' führen.
Neuss: Städtische Friedhöfe übernehmen ausschließlich Grünpflege
Am Donnerstagabend kehrte Friedhofs-Boss Rainer Lessmann nach Hause zurück und erhielt die Verantwortung für die Pflege aller städtischen Grünanlagen. Die Option, die Aufgabe an die städtische Abfall- und Wertstoff GmbH (AWL) zu übertragen, wurde durch einen Mehrheitsbeschluss im Hauptausschuss abgelehnt. Die CDU-geführte Minderheit forderte eine tiefere Prüfung, die jedoch nicht stattfinden wird.
Die Städtischen Friedhöfe bleiben nun allein für die Grünpflege verantwortlich, wobei die Belegschaft um 95 Personen wachsen würde. Umweltdezernent Matthias Welpmann unterstützt diese Regelung persönlich, jedoch stößt eine Privatisierung auf starken Widerstand des Personalrates. Die Grundsatzentscheidung muss im April vom Rat bestätigt werden, um Ruhe in die Belegschaft zu bringen.
Die Diskussion über die Aufspaltung des Amts für Stadtgrün, Umwelt und Klima wurde im Zusammenhang mit der Haushaltskonsolidierung aufgerufen. Obwohl eine qualitativ bessere Pflege betont wird, wird betont, dass keine Einsparungen mit dem AWL-Modell erzielt werden können. Eine Eigenbetriebsregelung mit gleichem Budget würde ein besseres Ergebnis liefern.
Die Friedhofs-Variante wurde aufgrund der Zufriedenheit der Mitarbeiter und der Möglichkeit, auf einen Eigenbetrieb steuernd zugreifen zu können, bevorzugt. Beschwerden über mangelhafte Grünpflege werden oft zuerst an die örtlichen Stadtverordneten herangetragen.
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