Der Kreistag von Kleve hat die Bewerbung des Reichswalds als Nationalpark abgelehnt. Diese Entscheidung wurde nach einer intensiven Debatte getroffen, bei der verschiedene Argumente vorgebracht wurden. Die Befürworter betonten die Bedeutung des Reichswalds als natürliche Lunge der Region und als wichtigen Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten. Dennoch überwogen die Bedenken hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen auf die lokale Bevölkerung und die Landwirtschaft. Der Kreistag stimmte daher mehrheitlich gegen die Bewerbung und entschied, alternative Wege zum Schutz des Reichswalds zu prüfen. Diese Kontroverse zeigt die Komplexität von Umweltschutzfragen und die Notwendigkeit, einen Ausgleich zwischen Naturschutz und wirtschaftlichen Interessen zu finden.
Kreistag von Kleve lehnt Bewerbung des Reichswalds als Nationalpark ab
Nach einer mehrstündigen Diskussion hat der Kreistag in seiner Sitzung in Rees am Dienstagabend eine Bewerbung des Reichswalds als zweiter Nationalpark in Nordrhein-Westfalen abgelehnt. Am Ende sprachen sich 33 Kreistagsmitglieder gegen einen entsprechenden Antrag von SPD und Grünen aus, nur 26 stimmten dafür. Es gab zwei Enthaltungen.
Damit geht die Diskussion um den Nationalpark in die nächste Runde: Es wird bereits durch die Initiative Internationalpark ein Bürgerbegehren vorbereitet. Entsprechende Flyer mit Unterschriftenlisten wurden bereits am Dienstag im Bürgerhaus Rees verteilt. Etwas mehr als 10.000 Stimmen müssen dafür in den kommenden Wochen zusammenkommen.
Sollte es dann tatsächlich zu einem Bürgerentscheid kommen, müssten mehr als 48.000 Menschen für einen Nationalpark stimmen, damit sich der Kreis Kleve entsprechend beim Land NRW bewirbt.
Emotionaler Streit um Nationalpark im Reichswald geht in die nächste Runde
Die emotional geführte Debatte dürfte sich damit in den kommenden Monaten fortsetzen. Sollte es tatsächlich zu einem Bürgerentscheid kommen, könnte sich die Entscheidung über eine Bewerbung bis Anfang 2025 hinziehen, wie Landrat Christoph Gerwers am Abend sagte. Weil das Verfahren für ein Begehren früh genug auf den Weg gebracht wurde, ist die eigentlich vom Land NRW gesetzte Frist Ende Juni nicht bindend.
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