Deutsche Behörden vollstrecken jetzt Schweizer Bußgelder

Die deutschen Behörden haben beschlossen, ab sofort Schweizer Bußgelder vollstrecken zu lassen, die im Rahmen von Verkehrsverstößen von deutschen Staatsbürgern in der Schweiz verhängt wurden. Diese Maßnahme ist Teil einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern im Bereich der Verkehrssicherheit. Durch die Vollstreckung der Bußgelder soll sichergestellt werden, dass Verkehrssünder nicht ungestraft davonkommen und die Verkehrsregeln in beiden Ländern eingehalten werden.

Deutsche Staatsbürger, die in der Schweiz geblitzt wurden oder andere Verkehrsverstöße begangen haben, müssen nun mit der Vollstreckung ihrer Bußgelder durch deutsche Behörden rechnen. Diese neue Regelung soll dazu beitragen, die Verkehrssicherheit auf beiden Seiten der Grenze zu verbessern und für mehr Gerechtigkeit im Straßenverkehr zu sorgen.

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Neue Vereinbarung ermöglicht Vollstreckung von Schweizer Bußgeldern in Deutschland

Wer in der Schweiz ein Knöllchen für zu schnelles Fahren oder Falschparken kassiert, dürfte demnächst in Deutschland zur Kasse gebeten werden. Das macht der neue Polizeivertrag zwischen beiden Ländern möglich, der ein altes Abkommen von 1999 ablöst und am Mittwoch in Kraft getreten ist. Er ermöglicht es jetzt auch, dass Beamtinnen und Beamte die Grenze zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben übertreten dürfen. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit wird zudem durch die Errichtung von Verbindungsbüros, das Entsenden von Verbindungsbeamten und durch gemeinsame operative Dienststellen ausgebaut. Es geht um die Bekämpfung von Terrorismus, Gewaltextremismus, Menschenschmuggel oder Waffenhandel.

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur Eintreibung von Verkehrsstrafen zwischen Deutschland und der Schweiz

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur Eintreibung von Verkehrsstrafen zwischen Deutschland und der Schweiz

Bislang konnten sich deutsche Autofahrer den teils heftigen Bußgeldern in der Schweiz entziehen, solange sie nicht wieder dorthin reisten. Bußgelder aus Ländern außerhalb der EU - wie der Schweiz oder Großbritannien - konnten in Deutschland nicht vollstreckt werden. Ungemach drohte nur bei einer erneuten Einreise: In der Schweiz mussten Verkehrssünder dann mit einem Strafbefehl rechnen. Deutsche Behörden rechnen in diesem Jahr mit etwa 3000 Anträgen auf Eintreibung von Bußen aus der Schweiz. Der Deal gilt auch andersherum: Schweizer Autofahrer, die in Deutschland einen Strafzettel bekommen, müssen in ihrer Heimat zahlen. Das Abkommen greift ab einer Buße von 70 Euro beziehungsweise 80 Schweizer Franken (knapp 82 Euro). Die Summe ist in der Schweiz schnell erreicht: Schon eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h kann mehr als 180 Euro kosten. Das Bußgeld bleibt nach Angaben des Schweizer Justiz- und Polizei-Departements bei der Behörde, die es einzieht - der Verwaltungsaufwand wäre zu groß, es in das Land des Verkehrsverstoßes zurückzuüberweisen.

Dirk Werner

Als Redaktionsleiter von Real Raw News habe ich eine umfangreiche Erfahrung im Journalismus gesammelt. Mit einem starken Fokus auf nationale Nachrichten in Deutschland decke ich als digitaler Generalist Themen wie Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuelle Ereignisse ab. Mein Ziel ist es, unseren Lesern stets fundierte und relevante Informationen zu liefern und sie mit spannenden Geschichten zu begeistern. Mit meiner langjährigen Expertise in der Branche stehe ich für eine professionelle und qualitativ hochwertige Berichterstattung.

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