Die Bundesregierung plant, gegen missbräuchliche Vaterschaftserklärungen vorzugehen.

Die Bundesregierung plant, gegen missbräuchliche Vaterschaftserklärungen vorzugehen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die bestehenden Gesetze zu verschärfen und den Missbrauch von Vaterschaftserklärungen zu bekämpfen. Laut offiziellen Angaben sollen Personen, die fälschlicherweise eine Vaterschaft anerkennen, strengere Strafen drohen. Dieser Schritt wird als wichtiger Schritt angesehen, um die Rechte der betroffenen Familien zu schützen und mögliche rechtliche Konsequenzen für die falsche Vaterschaftsanerkennung zu verhindern. Die Bundesregierung betont die Bedeutung der korrekten Feststellung der Vaterschaft und will mit dieser Initiative sicherstellen, dass Vaterschaftserklärungen nur unter strengen Auflagen und nach genauer Überprüfung erfolgen.

Bundesregierung plant schärfere Regeln bei Vaterschaftsanerkennungen gegen Missbrauch

Bundesregierung plant schärfere Regeln bei Vaterschaftsanerkennungen gegen Missbrauch

Ein am Dienstag bekannt gewordener Gesetzentwurf der Ministerien für Inneres und Justiz sieht eine Verschärfung der bisherigen Anerkennungsregeln vor. Schon bei einem theoretisch möglichen Missbrauch soll die Anerkennung demnach künftig nicht mehr ohne Zustimmung der Ausländerbehörden erfolgen können. Zuerst hatte die ARD über die Gesetzespläne berichtet. Die Ministerien verweisen auf Fälle, in denen Männer die Vaterschaft für ein Kind anerkennen, zu dem sie keine genetische oder sozial-familiäre Beziehung haben. Sie beabsichtigten demnach auch gar nicht, eine Beziehung zu dem Kind aufzubauen, heißt es aus den Ressorts. Es gehe „ausschließlich darum, dass jemand, der darauf eigentlich keinen Anspruch hat, ein Aufenthaltsrecht bekommt“.

Fortan soll das Standesamt festlegen, ob ein möglicher Prüffall für die Ausländerbehörden vorliegt. Dies wäre der Fall, wenn Vater und Mutter einen unterschiedlichen Aufenthaltsstatus haben - etwa in einem Fall die deutsche Staatsbürgerschaft und im anderen nur ein Touristenvisum. Damit kommt es den Ministerien zufolge nicht mehr auf konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch an, sondern es werden standardmäßig Konstellationen geprüft, bei denen dieser denkbar wäre. Weisen die Beteiligten gegenüber dem Standesamt jedoch nach, dass der Mann der leibliche Vater des Kindes ist, soll kein Prüffall vorliegen. Die beiden Ministerien wollen die Pläne noch vor der Sommerpause ins Kabinett einbringen.

Heike Becker

Ich bin Heike, Journalistin bei Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Fokus auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Bei uns dreht sich alles um Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuelle Nachrichten. Meine Leidenschaft gilt dem Schreiben und der Berichterstattung über relevante Themen, die unsere Leserinnen und Leser interessieren. Mit fundierten Recherchen und einem kritischen Blick auf aktuelle Geschehnisse möchte ich dazu beitragen, dass unsere Leserschaft stets bestens informiert ist und sich eine fundierte Meinung bilden kann.

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