Erkrath: Stadt lehnt Erweiterung des Rasthofs Stinderhof an der A3 ab

Erkrath: Die Stadt hat den geplanten Ausbau des Rasthofs Stinderhof an A3 abgelehnt. Nach intensiven Diskussionen und Abwägungen kam die Stadtverwaltung zu dem Entschluss, dass der Ausbau des Rasthofs nicht im Interesse der Bürger und der Umwelt liegt. Der Rasthof Stinderhof ist ein wichtiger Rastplatz entlang der Autobahn A3 und wird von vielen Reisenden frequentiert. Dennoch sieht die Stadt Erkrath die Risiken und Belastungen, die ein Ausbau mit sich bringen würde. Die Entscheidung wurde nach sorgfältiger Prüfung und unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren getroffen. Die Bürger werden über die Ablehnung des Ausbaus informiert und können sich weiterhin aktiv in die Diskussion einbringen.

Erkrath lehnt Ausbau der Rastanlagen an der A ab wegen Naturbedenken

Das Thema Rastplatz-Ausbau stand schon häufig auf der Tagesordnung, geändert hat sich die Haltung der Stadt seitdem nicht. Sie lehnt die Erweiterungen der Park- und Rastanlagen Stindertal und Stinderhof an der Autobahn A3 ab, da dies mit größeren Eingriffen in die Natur verbunden wäre. Untersagen kann Erkrath den Ausbau nicht, aber Bedenken gegenüber dem Träger der Maßnahme anmelden. Die Erkrather Bedenken sind schwerwiegend.

Zum Hintergrund: Die Deges Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH plant und koordiniert den Ausbau der Rastanlagen an der A3. Ziel sind mehr Stellplätze für Lkw. Für die Rastanlage Stindertal (in Fahrtrichtung Köln) gibt es keine Empfehlung zum Ausbau, da die Hanglage eine Änderung der Leitungswege verhindert. Anders sieht es bei der Anlage Stinderhof aus. Durch den dort laut Deges möglichen Ausbau soll die Anlage auf 52 Lkw-Stellplätze, 33 Stellplätze für Bus/Pkw und einen 125 Meter langen Bereich für Großraumtransporte erweitert werden.

Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr hatte bereits 2019 entschieden, beide Anlagen abzulehnen. Diese Entscheidung wurde 2022 erneut der Deges mitgeteilt. Die Grünen schlugen vor, dass die Stadt rechtliche Möglichkeiten prüfen soll, um gegen einen Planfeststellungsbeschluss zu klagen. Die FDP ist der Meinung, der Stellplatzmangel sei sichtbar und massiver Mehrbedarf nicht wegzudiskutieren. Den Eingriff hält sie für moderat.

Das Fernstraßenbundesamt hat die Planfeststellungsunterlagen für die Rastanlage Stinderhof bereits veröffentlicht. Gleichzeitig waren die Unterlagen bei der Stadt Erkrath einen Monat lang einsehbar. Im Rahmen des Verfahrens wird die Stadt beteiligt und kann eine Stellungnahme abgeben. Dies hat sie getan und die Ergebnisse dem Ausschuss für Planung und Umwelt vorgelegt.

Die Stadt Erkrath kritisiert den Raststätten-Ausbau, weil er mit einer Neuversiegelung von Freiflächen einherginge. Im Planungsraum liegen Teile des Naturschutzgebietes „Stinderbachtal“, das zwar im Zuge der geplanten Baumaßnahme nicht angetastet werde. Doch sei eine hohe landschaftliche Attraktivität, Strukturvielfalt durch bewaldete Hänge des Stinderbachtals und die Feuchtwiesen in den Talniederungen sowie die zahlreichen Gehölzbestände und Offenlandbereiche vorhanden und das Gebiet sei auch für die überörtliche Bevölkerung für die Naherholung von Bedeutung.

Klaus Schmitz

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