Essen: Autofahren mit Nikab voll verschleiert - OVG soll Entscheidung treffen
In einer aktuellen Kontroverse um das Autofahren mit einem voll verschleierten Nikab in Essen soll das Oberverwaltungsgericht (OVG) eine Entscheidung treffen. Die Stadt Essen hatte zuvor einem Frau das Fahren mit einem voll verschleierten Gesicht untersagt, da dies die Verkehrssicherheit gefährden würde. Die Betroffene sah sich jedoch in ihren Grundrechten verletzt und legte Einspruch ein. Nun muss das OVG klären, ob das Autofahren mit einem voll verschleierten Gesicht tatsächlich die Verkehrssicherheit beeinträchtigt oder ob die Einschränkung der Religionsfreiheit unverhältnismäßig ist. Die Entscheidung des OVG wird von großem Interesse begleitet, da sie Auswirkungen auf die Zukunft des Autofahrens mit religiösen Bekleidungen in Deutschland haben wird.
Essen: Autofahren mit Vollverschleierung - OVG entscheidet über Klage einer Muslima
Eine Muslima aus Düsseldorf möchte sich per Klage vom Verhüllungsverbot am Steuer eines Autos befreien lassen. Sie trägt einen sogenannten Nikab, der nur die Augen frei lässt. Die Straßenverkehrsordnung gibt vor, dass der Fahrer eines Kraftfahrzeugs zu erkennen sein muss.
In Ausnahmefällen kann das Verhüllungsverbot zwar aufgehoben werden, im Fall der Frau hatte die Bezirksregierung Düsseldorf das aber 2020 abgelehnt. Dagegen klagte die Frau, scheiterte jedoch in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. Nun soll das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster über die Berufung entscheiden. Die Verhandlung ist für den kommenden Freitag (10 Uhr) angesetzt.
Religionsfreiheit vs. Verkehrssicherheit
Im Urteil des Verwaltungsgerichts hieß es, die Klägerin habe sich vornehmlich auf die durch das Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit berufen, denn sie sei seit 2007 praktizierende Muslima und bedecke sich. Die Kopfbedeckung erläuterte sie dem Gericht damals anhand von Zeichnungen, die eine Frau zeigten, deren Kopf, Hals und Oberkörper von einem dunklen Stoff bedeckt sei. „Nur ein wenige Zentimeter breiter horizontaler Sehschlitz für die Augen bleibt von ihm unbedeckt“, heißt es in der Beschreibung des Verwaltungsgerichts. Sichtbar blieben so nur die Augen, die Augenbrauen und der obere Teil der Nasenwurzel.
Das Gericht begründete sein Ende 2020 gefälltes Urteil unter anderem damit, dass die Sicherheit des Straßenverkehrs – samt der Möglichkeit, Verstöße durch „Blitzerfotos“ festzustellen – die Religionsfreiheit überwiege. Zudem habe die Frau keine ausreichenden Gründe angeführt, warum sie auf die Nutzung eines Autos dringend angewiesen sei.
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