Gericht in Hamm: Hitlergruß auch mit dem linken Arm strafbar
In einem bemerkenswerten Urteil hat das Landsgericht Hamm entschieden, dass der Hitlergruß auch dann strafbar ist, wenn er mit dem linken Arm ausgeführt wird. Dieser Grundsatzentscheidung folgt einem Strafprozess gegen einen 43-jährigen Mann, der im Juli 2020 in einem Vereinsheim in Hamm den verfassungsfeindlichen Gruß zeigte. Das Gericht befand, dass der Hitlergruß unabhängig von der Hand, mit der er ausgeführt wird, eine strafbare Handlung darstellt, die den öffentlichen Frieden stört und die Würde des Menschen verletzt. Die Entscheidung wird als wichtiger Präzedenzfall in der Rechtsprechung angesehen.
Hammerstoß gegen Hitlergruß: OLG Hamm bestätigt Strafbarkeit auch mit linker Arm
Das Oberlandesgericht (OLG) im nordrhein-westfälischen Hamm hat die Verurteilung eines 51-Jährigen aus Bremen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen bestätigt. Der Mann hatte im Jahr 2022 am Rande eines G-7-Treffens in Münster zweimal mit dem linken Arm die als Hitlergruß bekannte Geste gezeigt.
Vorherige Auseinandersetzung Der Angeklagte war zuvor mit Demonstranten aus dem linken Spektrum aneinandergeraten. Diese habe er mit dem Hitlergruß provozieren wollen. Vor dem Landgericht Münster räumte der Mann ein, gewusst zu haben, dass der Hitlergruß mit dem rechten Arm strafbar ist. Er habe die anderen Personen provozieren wollen, was eine Dummheit gewesen sei.
Argumentation des Angeklagten Er habe aber absichtlich den linken Arm benutzt, weil das seiner Ansicht nach nicht verboten sei. Das Landgericht Münster verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro. Es kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte es mindestens für möglich hielt, dass es sich bei seiner Geste um ein verbotenes Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation handelte.
OLG-Urteil Die dagegen gerichtete Revision des Angeklagten verwarf das Oberlandesgericht nun als unbegründet. Der zuständige Strafsenat befand, dass bereits das Bundesverfassungsgericht und andere Obergerichte entschieden haben, dass auch der mit dem linken Arm ausgeführte Hitlergruß die Verwendung einer verbotenen nationalsozialistischen Grußform darstellt.
Ziele des Verbots Das Verbot solle verhindern, dass die Verwendung von Kennzeichen verbotener verfassungsfeindlicher Organisationen sich wieder einbürgert. Auf die dabei verfolgten Absichten komme es nicht an, erklärte das Gericht in seiner Mitteilung. Demnach sollen Kennzeichen wie der Hitlergruß aus dem Bild des politischen Lebens in Deutschland grundsätzlich verbannt werden, damit eine Gewöhnung an diese nicht eintrete. Sie seien kein hinzunehmendes Mittel der politischen Auseinandersetzung.
Der Beschluss erging bereits in der vergangenen Woche.
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