Gerichtsverhandlung in Köln: Autofahrerin unter Betonplatte getötet, Bauversagen im Fokus?

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Gerichtsverhandlung in Köln: Autofahrerin unter Betonplatte getötet, Bauversagen im Fokus?

Am heutigen Tag beginnt vor dem Kölner Landgericht ein aufsehenerregendes Verfahren, das die Frage aufwirft, ob ein Bauversagen zum Tod einer Autofahrerin geführt hat. Im Zentrum des Interesses steht die tragische Ereignisse vom letzten Jahr, bei der eine Frau unter einer herabgestürzten Betonplatte ihr Leben verlor. Die Staatsanwaltschaft wirft den Verantwortlichen vor, dass sie ihre Pflichten vernachlässigt haben und somit den Unfall verursacht haben. In den kommenden Tagen werden Zeugen aussagen und Beweise vorgelegt, um die Frage zu klären, ob die fatale Konstruktion auf ein Versagen zurückzuführen ist.

Gerichtsverhandlung um Tod einer Autofahrerin: Bauversagen im Fokus?

Vor dem Kölner Landgericht hat ein Prozess um den Tod einer Autofahrerin durch eine abgestürzte Betonplatte noch einmal von vorn begonnen. Die Frau war im November 2020 auf der A3 in ihrem Kleinwagen von dem tonnenschweren Lärmschutzelement erschlagen worden und noch am Unglücksort gestorben.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Pfusch am Bau Ursache für den Tod der 66-Jährigen war. Drei Bauingenieure sind angeklagt: Ein 62-Jähriger, der zwischen 2006 und 2008 Bereichsleiter in der zuständigen Baufirma war, einem 59-Jährigen und einem weiteren 59-Jährigen, die beide ehemalige Mitarbeiter des Landesbetriebs Straßen.NRW sind.

Autofahrerin von Betonplatte auf A bei Köln getötet: Bauingenieure angeklagt

Autofahrerin von Betonplatte auf A bei Köln getötet: Bauingenieure angeklagt

Dem 62-Jährigen wird Totschlag durch Unterlassen in Tateinheit mit vorsätzlicher Baugefährdung vorgeworfen. Die beiden anderen Angeklagten werden fahrlässige Tötung durch Unterlassen beschuldigt. Demnach soll die damals beauftragte Baufirma 2008 einige der sechs Tonnen schweren Schallschutzelemente montiert haben, wobei improvisierte Halterungen verwendet worden seien.

Die Abnahme der Behelfskonstruktion sei im November 2008 daher auch nur unter Vorbehalt eines Gutachtens zur statischen Tragfähigkeit und Dauerhaftigkeit erfolgt. Das Gutachten, in dem die Konstruktion als ungeeignet attestiert wurde, sei dem 62-Jährigen zwar zugegangen - er habe es aber nie an Straßen.NRW weitergeleitet.

„Er blieb untätig, obwohl das zu erwartende Versagen der Halterungen für ihn erkennbar war“, hieß es bei der Anklageverlesung. Damit habe der 62-Jährige „billigend den Tod eines Menschen in Kauf genommen“, sagte der Staatsanwalt.

Die Verteidigerin des Ingenieurs wies die Vorwürfe erneut zurück und erklärte, ihr Mandant habe das Gutachten nicht zur Kenntnis genommen und erst recht nicht unterdrückt. Auch sei er nicht für die Montage der Platten verantwortlich gewesen, sondern ein Bauleiter, der jedoch inzwischen gestorben sei.

Die beiden angeklagten ehemaligen Mitarbeiter von Straßen.NRW sollen das Gutachten wiederum nicht angefordert haben - obwohl ihnen die Abnahme unter Vorbehalt bekannt gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft sieht darin eine Verletzung ihrer Kontrollpflicht.

Der Verteidiger eines 59-Jährigen betonte, dass es sich um ein Unglück gehandelt habe. Sein Mandant trage dafür keine Verantwortung. Der Prozess ist bis Ende des Jahres terminiert.

Heike Becker

Ich bin Heike, Journalistin bei Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Fokus auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Bei uns dreht sich alles um Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuelle Nachrichten. Meine Leidenschaft gilt dem Schreiben und der Berichterstattung über relevante Themen, die unsere Leserinnen und Leser interessieren. Mit fundierten Recherchen und einem kritischen Blick auf aktuelle Geschehnisse möchte ich dazu beitragen, dass unsere Leserschaft stets bestens informiert ist und sich eine fundierte Meinung bilden kann.

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