Die Stadt Grevenbroich plant, Straßen vor Schulen zu sperren, um die Sicherheit der Schüler zu gewährleisten. Diese Maßnahme wird ergriffen, um Unfälle zu vermeiden und den Verkehr vor Schulen zu regulieren. Durch die Sperrung sollen Eltern und Kinder dazu ermutigt werden, alternative Verkehrsmittel zu nutzen und somit auch einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Die Stadtverwaltung betont die Wichtigkeit der Sicherheit der Schulkinder und plant, die Sperrungen zeitnah umzusetzen. Eltern und Anwohner werden gebeten, sich auf die Veränderungen im Straßenverkehr einzustellen und Verständnis für diese Maßnahme zu zeigen.
Grevenbroich plant Sperrung von Straßen vor Schulen gegen Elterntaxis
Das NRW-Verkehrsministerium hat in einem Erlass geregelt, dass Kommunen jetzt Straßen vor Schulen zeitweise sperren dürfen. Der Grund: zu viele Elterntaxis, die ihre Kinder direkt vor der Schultüre herauslassen. In einer Anfrage für die Mai-Sitzung des Rates wollen die Grünen wissen, welche Straßen im Stadtgebiet für eine Sperrung infrage kommen. „Eine solche Maßnahme könnte eventuell für einige Schulen eine Entlastung der Verkehrssituation schaffen“, sagt Fraktionschef Peter Gehrmann. Denn immer wieder gebe es Beschwerden über zu viele Autos, die morgens und nachmittags vor den Schulen vorfahren. Nicht nur Anlieger würden sich beklagen, „sondern vor allem auch Eltern, deren Kinder zu Fuß zur Schule gehen und potenziell durch den Verkehr gefährdet sind.“
In ihrer Anfrage haben die Grünen die Verwaltung aufgefordert, die mit etwaigen Sperrungen verbundenen Kosten zu benennen. Zudem wollen sie die Frage beantwortet haben, wie es sichergestellt werden kann, dass Anwohner die Straßen weiterhin nutzen können. Nach dem Erlass des Verkehrsministeriums können Kommunen etwa Schilder aufstellen, die darauf aufmerksam machen, dass eine Straße vor einer Schule zu bestimmten Zeiten für Autos gesperrt ist. Auch das Aufstellen von Pollern, die automatisch hochfahren, ist möglich. Eine dauerhafte Sperrung wäre allerdings nicht mit der Straßenverkehrsordnung zu vereinbaren.
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