Anhaltungsbefehl nach Raserunfall in Dortmund: 19-Jähriger entzieht sich in die Türkei
In der Stadt Dortmund kam es kürzlich zu einem schweren Raserunfall, bei dem mehrere Personen verletzt wurden. Der Hauptverdächtige, ein 19-Jähriger, versuchte, sich der Strafverfolgung zu entziehen, indem er ins Ausland floh. Die Ermittler konnten jedoch schnell seine Spur aufnehmen und einen Anhaltungsbefehl gegen den Flüchtigen erlassen. Der junge Mann wurde in die Türkei geflüchtet, wo er momentan untergetaucht ist. Die Behörden arbeiten daran, den Verdächtigen auszuliefern und ihn der deutschen Justiz zuzuführen.
Polizei jagt 19-Jährigen nach Raserunfall in Dortmund
Die Polizei sucht nach einem 19-Jährigen, der verdächtigt wird, am 29. Juni einen Raserunfall in Dortmund verursacht zu haben, bei dem ein 11-Jähriger tödlich verletzt wurde. Der Fahrer des Wagens floh in die Türkei, nachdem die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl beantragt hatte.
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Henner Kruse, bestätigte, dass der 19-Jährige, der deutsche und türkische Staatsbürger ist, in die Türkei geflogen ist. Jetzt warten wir, ob er wiederkommt, sagte Kruse.
Fahrlässige Tötung und illegaler Autorennen
Dem 19-Jährigen wird unter anderem fahrlässige Tötung vorgeworfen. Er soll am 29. Juni mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit eine rote Ampel missachtet haben, wodurch sein Fahrzeug den Jungen erfasste, der mit seiner Schwester die Straße überquerte. Der 11-Jährige erlitt bei dem Unfall lebensbedrohliche Verletzungen und starb später im Krankenhaus.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt auch wegen eines illegalen Autorennens. Wenn ein Fahrer im Straßenverkehr grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, kann dies als verbotenes Alleinrennen schärfer geahndet werden.
Haftbefehl und Fluchtgefahr
Der Anwalt des 19-Jährigen behauptete, dass sein Mandant einen geplanten mehrwöchigen Urlaub in der Türkei hatte und nicht fliehen wollte. Die Staatsanwaltschaft hatte jedoch bereits vor der Abreise des Beschuldigten einen Haftbefehl beantragt, weil er versucht hatte, auf Zeugen einzuwirken und daher wegen Verdunkelungsgefahr in U-Haft genommen werden sollte.
Das Amtsgericht lehnte den Antrag zunächst ab, aber nach erfolgreicher Beschwerde dagegen beim Landgericht liegt laut Kruse der Haftbefehl vor.
Die Polizei wartet nun darauf, ob der 19-Jährige zurückkehrt.
Schreibe einen Kommentar