Haushalt in Wülfrath genehmigt
Die Stadtverwaltung von Wülfrath hat den Haushalt für das kommende Jahr erfolgreich genehmigt. Dies ist ein wichtiger Schritt für die finanzielle Stabilität der Stadt und ermöglicht es, wichtige Investitionen in Infrastruktur und öffentliche Dienstleistungen zu tätigen. Bürgermeister Müller betonte, dass die Genehmigung des Haushalts auch bedeutet, dass die Stadt weiterhin in der Lage sein wird, soziale Projekte zu unterstützen und die Lebensqualität für alle Bewohner zu verbessern. Trotz der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen ist es der Stadt gelungen, den Haushalt auf solide Grundlagen zu stellen und die Zukunftsfähigkeit zu gewährleisten.
Landrat genehmigt Haushalt in Wülfrath bis 2034
Der städtische Haushalt für 2024 sowie das Haushaltssicherungskonzept für die nächsten zehn Jahre bis 2034 sind durch den Landrat des Kreises Mettmann genehmigt. Mit dem Schreiben vom 15. April hat er auch die Verringerung der allgemeinen Rücklage genehmigt, teilt die Stadt mit.
Hebesatz für Grundsteuer angehoben
Damit wird nun der Hebesatz für die Grundsteuer B von 615 auf 720 Prozentpunkte angehoben. Die Änderungsbescheide für die Neufestsetzung der Grundsteuer B werden rückwirkend ab 1. Januar 2024 erstellt. Hausbesitzer erreichen sie vermutlich im Mai und Juni, so die Stadt weiter. Sie weist darauf hin, dass die Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes unabhängig von der ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tretenden Grundsteuerreform ist, sondern allein der finanziellen Lage der Stadt geschuldet ist.
Stadt Wülfrath erhält grünes Licht für Haushalt
Der Haushalt 2024 ist verabschiedet. Die Haushaltssatzung 2024 der Stadt Wülfrath nebst ihren Anlagen liegt im Rathaus in der Kämmerei, Am Rathaus 1, Etage 3.2, Zimmer 3.2.07 und 3.2.08 während der Öffnungszeiten zur Einsicht öffentlich aus und ist auch auf der Homepage der Stadt www.wuelfrath.net verfügbar.
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